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Pressemitteilung

Überparteilicher Aktionskreis für Nichtraucherschutz-Volksbegehren im Landkreis Kelheim gegründet

Pressemitteilung des ÖDP-Kreisverbandes Kelheim

Nichtraucherschutz-Volksbegehren vom 19.11 bis 2.12.2009

Überparteilicher Aktionskreis für Nichtraucherschutz-Volksbegehren im Landkreis Kelheim gegründet

Zur Unterstützung des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz“ im Freistaat Bayern hat sich auf Ebene des Landkreises Kelheim auf Initiative des ÖDP-Kreisvorsitzenden Peter-Michael Schmalz am 22.10.09 in Sandharlanden ein überparteiliches Unterstützerbündnis gebildet. Vom 19.11. bis 2.12.09 können die Bürger im Rathaus unter Vorlage des Personalausweises für das Volksbegehren unterschreiben. Das Volksbegehren ist nur erfolgreich, wenn sich während der 14 Tage zehn Prozent der Wahlberechtigten, also ca. 920.000 Wahlberechtigte beteiligen. Dann kommt es 2010 zum eigentlichen Volksentscheid.

Um möglichst viele BürgerInnen dazu zu bewegen, sich für das Volksbegehren einzutragen, hat sich der neu gegründete Landkreis-Aktionskreis, der von Ärzten, Vertretern weiterer Heilberufe, engagierten BürgerInnen, SPD, Grünen und ÖDP getragen wird, vorgenommen , durch Aufklärungsaktionen in den Gemeinden und durch Öffentlichkeitsarbeit die BürgerInnen zum Hintergrund des Volksbegehrens zu informieren.

Am 10.11.09 findet um 19:30 Uhr in Abensberg im Hotel Jungbräu eine öffentliche Informationsveranstaltung des Gründungs-Arbeitskreises statt. Dort sollen nähere Informationen zum

Volksbegehren gegeben werden und der überparteiliche Arbeitskreis durch zusätzliche Unterstützer erweitert werden. Zu dieser öffentlichen Veranstaltung sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und Vertreter von am Volksbegehren interessierten Organisationen eingeladen.

Ziel des Volksbegehrens ist die Rücknahme der von CSU und FDP beschlossenen Aufweichung des Nichtraucherschutzes. Das bis Juli dieses Jahres geltende Gesetz soll dem Volksbegehren zufolge wieder eingeführt werden. Die umstrittene Ausnahmeregelung, die im ganzen Land sogenannte Raucherclubs ermöglichte, soll jedoch entfallen. Auch die Wischi-Waschi-Regelungen des neuen, auf Verlangender FDP aufgeweichten Gesetzes, das laut Angaben der Ministerialverwaltung überhaupt nicht vollziehbar ist, würden entfallen.

Das ursprünglich von der bayerischen ÖDP initiierte Volksbegehren wird landesweit inzwischen von einem breiten Bündnis unterstützt. U. a. von der Bayerischen Landesärztekammer, der Landeszahnärztekammer, der Landesapothekerkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Wer das Volksbegehren unterstützen will, kann weitere Informationen unter Tel. 851/931131 anfordern oder im Internet unter www.nichtraucherschutz-bayern.de abrufen.

Arbeitskreiskoordinator Peter-Michael Schmalz gibt zu bedenken: „Die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens für Erwachsene und insbesondere für Kinder sind erheblich. Aktuelle Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg gehen von jährlich mehr als 3.300 Todesfällen in Deutschland durch Passivrauchen aus. Für Kinder erhöht sich das Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken, um 50 bis 100 %. Auch in Räumen, in denen aktuell nicht geraucht wird, werden kontinuierlich Schadstoffe an die Menschen in der Umgebung abgegeben, die sich während des Rauchens an den Wänden, Tapeten, Gardinen und Möbeln abgesetzt haben“. Mit genau diesen mahnenden Worten habe die Staatsregierung seinerzeit die Einführung des ersten Nichtraucherschutzgesetzes.

Dieselbe Begründung findet sich auch auf dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens. Richard Zieglmeier aus Abensberg: „Wir sind der Meinung: Leben und leben lassen“ – das gilt auch für Kinder in Volksfestzelten, Besucher von Gaststätten, Menschen mit Atemwegserkrankungen, Wirte und ihre Familien und Bedienungen an ihrem Arbeitsplatz. Saubere Innenraumluft steht allen zu. Die Freiheit des Einzelnen endet dort wo die Freiheit des anderen beginnt“.

Der Arzt Dr. Klaus Blumberg aus Kelheim formuliert es so: „Ich unterstütze das Volksbegehren deshalb, weil das Nichtraucherschutzgesetz für mich die wichtigste gesundheitspolitische Maßnahme der letzten 50 Jahre wäre, die mehr Leben rettet als jedes so genannte Vorsorgeprogramm.“

Die Aufklärungsarbeit des Arbeitskreises für das Volksbegehren, insbesondere der Versand von Benachrichtigungskarten an alle Landkreishaushalte Mitte November kostet jedoch mehrere 1000 Euro. Der Aktionskreis auf Landkreisebene hat daher ein

Sonder-Spendenkonto für das Volksbegehren eingerichtet.

OEDP-VoBeNichtraucherschutz, Konto 60534, Raiffeisenbank Plankstetten, BLZ: 760 695 76, ,Zweck: Spende Volksbegehren Nichtraucherschutz“.

Für alle Spenden werden automatisch Spendenbescheinigungen erstellt. Sollte die Spendensumme höher sein als die Unkosten für das Volksbegehren, so wird der Betrag der Palliativstation dem Kreiskrankenhaus Kelheim (Goldbergklinik) zur Verfügung gestellt.

Fragen zum Arbeitskreis können an OEDP-Kreisverband-Kelheim@t-online.de gesandt werden.

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