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Pressemitteilung

Offener Brief an die Damen und Herren des Kelheimer Kreistages

Struktur- und Verwaltungsreformen bei Staat und Kommunen hier: Gewährleistung von Gerechtigkeit beim Sparen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

angesichts des Umstandes, dass der Landkreis auf einen historisch hohen Schuldenstand zusteuert, angesichts der öffentlichen Ankündigung des Landrats, dass die zum Großteil hoch verschuldeten 24 Landkreisgemeinden, zur Finanzierung des Landkreishaushaltes 2005 durch eine weitere Erhöhung der Kreisumlage in Höhe von ca. 5 % zur Kasse gebeten werden sollen ( = ca. 3 Millionen Euro), darf es, mit den Worten des Landrats gesprochen, kein Tabu bei Sparvorschlägen geben.

Exakt in diesem Sinn hat die ÖDP vorgeschlagen, nicht nur „Unten“, sondern auch angemessen „Oben“ den Rotstift anzusetzen. Hierzu wurden 4 Anträge eingebracht. Es war klar, dass solche Initiativen zunächst auf wenig Gegenliebe des nun auch direkt selbst und in seinem unmittelbaren Umfeld von Einspardiskussionen betroffenen Landrates stoßen. Dies hat auch die erste Reaktion von Landrat Faltermeier auf die vier Anträge gezeigt. Er greift den Unterzeichner der 4 Anträge persönlich an, anstatt inhaltlich zu antworten. Nach Auffassung der ÖDP darf sich jedoch eine dem Allgemeinwohl verpflichtete gerechte Finanzpolitik nicht daran orientieren, ob man sich durch Einsparungsvorschläge bei einem Landrat oder Anderen unbeliebt macht oder nicht. Das wären klar sachfremde Erwägungen, die einer ehrlichen Diskussion im Wege stehen.

Vor uns liegen viele Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte der Massenarbeitslosigkeit bei Fortführung der jetzigen Politik. Es gibt massivste Einschnitte durch Bund, Länder und Kommunen insbesondere bei den Familien, im Jugendbereich, beim einfachen Bürger, bei den Behinderten. Seit Monaten wird öffentlich von Entscheidungsträgern erwogen, die Gehälter der Beschäftigten in den beiden Kreiskrankenhäusern zu kürzen. Einschnitte, die an die Existenzgrundlage gehen können. Vor diesem Hintergrund kann und darf es zur Wahrung des sozialen Friedens nicht ausbleiben, dass aus Gerechtigkeitsgründen, auch bei den Spitzenpolitikern der jeweiligen Ebene „angemessene“ Verschlankungs- und Einsparmöglichkeiten diskutiert werden. Es geht darum, angesichts der Reformen in Bund und Land offen und ehrlich zu prüfen, ob nicht auch auf Ebene der Landkreise über die bisherigen Ansätze hinaus weitere Reformen der Verwaltungsstrukturen notwendig sind. Je ehrlicher und offener diese Diskussionen geführt und Beschlüsse gefasst werden, umso stärker wird der „einfache Bürger“ Einschnitte für sich selbst akzeptieren.

Wie euch/Ihnen bekannt ist, hat der Landesverband der bayerischen ÖDP im Frühjahr 2004 erfolgreich das Volksbegehren „Gerecht sparen, auch an der Spitze“ gestartet. Ziel ist es, auch bei den Ministern und Abgeordneten selbst, welche die rigorosen Spareinschnitte beim einfachen Bürger beschließen, eine angemessene persönliche Beteiligung an den Einsparungen sicher zu stellen. Ebenso hat die ÖDP vor einigen Monaten auch im Bezirkstag von Niederbayern eine ähnliche Gerechtigkeitsoffensive für eine angemessene finanzielle Beteiligung der Bezirksräte an den allgemeinen Einsparungen gestartet.

Auch auf der dritten kommunalen Ebene, der Landkreise und Kreisfreien Städte, ist die ÖDP bereits bayernweit aktiv, um eine angemessene Beteiligung der Politiker an den allgemeinen Sparbemühungen einzufordern. Vor dem Hintergrund dieser bayernweiten Aktivitäten hat die ÖDP nun auch konkrete Einsparvorschläge im Landkreis Kelheim gemacht. Um die Vorschläge einer Diskussion in den dafür zuständigen Kreisgremien zuführen zu können, mussten die Vorschläge in eine verbindliche Antragsform gebracht werden. Seitens der ÖDP sind sie jedoch nach wie vor primär als Diskussionsgrundlagen gedacht, die offen für sachgerechte Modifizierungen oder Ergänzungen sind.

Die von Landrat Faltermeier öffentlich getroffene Unterstellung, dass die gegenständlichen 4 Einsparvorschläge nur ein Nachtreten des bei der Landratswahl unterlegenen Gegenkandidaten sind, treffen vor dem Hintergrund der bayernweiten Initiativen ins Leere. Dies wird auch daraus ersichtlich, dass der ÖDP-Landratskandidat sich vor der Landratswahl schriftlich öffentlich verpflichtet hat, alle jetzt in Antragsform gegossene Sparvorschläge im Falle seiner Wahl zum Landrat uneingeschränkt für sich selbst gelten zu lassen. Warum sollten diese Einsparungen nicht auch für den anderen gewählten Kandidaten Anwendung finden dürfen? Ganz bewusst wurden darüber hinaus von der ÖDP die gegenständlichen „heiklen“ Sparvorschläge nicht vor der Landratswahl in die politischen Entscheidungsgremien des Kreistages eingebracht, weil sonst sofort der Vorwurf des billigen Stimmenfanges gekommen wäre. Erst jetzt, nach der Landrats-Wahl, soll die Diskussion über diese Sparbeiträge in den Entscheidungsgremien inhaltlich durchgeführt werden.

Noch ein paar kurze inhaltliche Anmerkungen zu den Anträgen:

Besoldung des Landrates (jährliches Einsparvolumen ca. € 4.900):

Bei dem Vorschlag zur Einstufung des Landrates in B 5 statt in B 6 handelt es sich nicht um eine Gehaltskürzung im laufenden Betrieb. Vielmehr beginnt demnächst eine komplett neue 6-jährige Wahlperiode für den Landrat. Hier bietet es sich geradezu an, darüber zu diskutieren, welche Einstufung laut gesetzlich eröffneter Wahlmöglichkeit für die neue Wahlperiode getroffen wird. Bei der Diskussion über die Einstufung sollte auch Berücksichtigung finden, dass die monatliche Alimentation des Landrates nicht nur aus dem Grundgehalt € 7.311,79 und der zusätzlichen pauschalen Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von € 860,72 besteht. Vielmehr kommen weitere Einnahmen kraft Amtes insbesondere aus Zweckverbänden (z. B. Verwaltungsratsvorsitz Sparkasse, monatlich € 1.300) hinzu. Dies bedeutet monatliche Gesamteinnahmen von ca. € 10.000. Selbst bei einer vollständigen Umsetzung der Sparvorschläge blieben immer noch monatlich ca. € 9.400 übrig. Es bliebe also eine Spitzenbezahlung, die um ein Vielfaches über der der Mitarbeiter liegt. Von Gleichmacherei kann keine Rede sein.

Pauschale Dienstaufwandsentschädigung (jährliches Einsparvolumen ca. € 2.950):

Bei dieser Zusatzalimentation, welche insbesondere die Kosten für Dienstfahrten innerhalb des Landkreises mit dem Privat-Pkw abdecken sollte, stellt sich die Frage, ob es wirklich der gesetzliche Höchstsatz sein muss, da dienstliche Fahrten vom Landrat in der Regel mit dem vom Landkreis gestellten Dienstfahrzeug durchgeführt werden und daher keine privaten Kosten entstehen.

Verzicht auf eine Chauffeur-Planstelle (jährliches Einsparvolumen ca. € 34.000)

Nach Angaben von Landrat Faltermeier hat sich die Stelle eines Landratschauffeurs aus seiner Sicht bewährt. Das mag aus seiner Sicht durchaus sein. Niemand wird bestreiten, dass ein Chauffeur eine bequeme Einrichtung ist. Die Frage ist jedoch nur, ob wir uns eine solche Planstelle auf Steuerzahlerkosten anhand der extremen Mittelknappheit noch leisten können. Noch dazu vor dem Hintergrund, dass es in anderen Landkreisen Deutschlands oder Bayerns (Beispiel Pfaffenhofen) auch ohne geht. Hier sollte die Gelegenheit beim Schopf gepackt werden, die Ruhestandversetzung des jetzigen hauptamtlichen Landratschauffeurs zu nutzen und keine externe Nachbesetzung vorzunehmen. Für wirklich notwendige Langstrecken-Fahrten steht ja noch der Inhaber der zweiten Fuhrparkplanstelle (jetzige Urlaubsvertretung des 1. Chauffeurs) zur Verfügung.

Wegfall einer Planstelle in der Pressestelle (jährliches Einsparvolumen ca. € 34.000)

Auch hier ist fest zu stellen, dass der vorliegende ÖDP-Sparansatz bereits in anderen Landkreisen verwirklicht wurde. Im Landkreis Pfaffenhofen, wurde z. B. die Presseauskunftserteilung nach Angaben von Landrat Engelhard vom 21.10.04 auf die Abteilungsleiter delegiert. Nur bei besonderen Fällen wird im dortigen Landratsamt der Landrat im Presseauskunftsverfahren beteiligt, ganz im Gegensatz zum Landratsamt Kelheim, wo dies der Regelfall ist. Die Planstelle eines Pressesprechers gibt es im Landratsamt Pfaffenhofen laut Landrat nicht.

Im Landkreis Kelheim wurde das Büro des Landrates von Landrat Faltermeier auf 4 Planstellen aufgestockt. Zwei Planstellen davon sind laut Angaben der Verwaltung hauptsächlich dem Bereich der Pressestelle zuzuordnen. Auch hier scheint eine Verschlankung und Kosteneinsparung durchaus möglich zu sein.

Fazit:

Mit diesen Ausführungen wollten wir aufzeigen, dass unserer Auffassung nach durchaus Einsparmöglichkeiten auch an der Spitze des Landkreises möglich sind. Auch die Kreisräte sind mit gutem Spar-Beispiel voran gegangen. Seit 1990, also seit 14 (!) Jahren wird auf jegliche Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 77 Euro verzichtet. Von 1990 bis 2002 (12 (!) Jahre lang) wurde ebenso auf eine Erhöhung des Sitzungsgeldes verzichtet. Lediglich im Jahr 2002 erfolgte eine Anhebung des Sitzungsgeldes von 30 auf 40 Euro.

Persönliche Anmerkung: Würde den Sparvorschlägen in einer Gesamthöhe von jährlich ca. € 100.000 zumindest im grundsätzlichen Ansatz zugestimmt, dann wäre dies ein Zeichen der Sparsolidarität mit den von den bisherigen und auch künftigen Kürzungen betroffenen Bürgern und Mitarbeitern des Landkreis Kelheim. Sollte es für Landrat Faltermeier ein persönliches Problem darstellen, dass die Kürzungsvorschläge der ÖDP speziell von mir als seinem ehemaligen Landratsgegenkandidaten als förmliche und leicht pointiert formulierte Anträge in den Kreistag eingebracht wurden, dann erkläre ich mich gerne bereit, meine Anträge förmlich zurück zu ziehen, falls er von sich aus angemessene Einsparungspotentiale an der politischen Spitze des Landkreises einbringt. Entscheidend ist, dass schlussendlich tatsächlich gerecht auf allen Ebenen gespart wird, entscheidend ist nicht, wer die Anträge eingebracht hat.

Mit freundlichen Grüßen

Peter-Michael Schmalz

ÖDP-Kreisvorsitzender

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