Pressemitteilung
Kreiskrankenhaus Mainburg - Panta Rhei (Alles ist in Bewegung) Antrag der ÖDP zur Zukunft des Kreiskrankenhauses Mainburg
Kelheim/Mainburg - ÖDP-Kreistagsfraktion im Kreistag des Landkreises Kelheim fordert die Beantragung von sogenannten Leistungsgruppen, also von den Krankenkassen bezahlten Tätigkeitsbereichen an Krankenhäusern, nicht nur wie am 17.07.2025 vom Kreistag einstimmig für das Kreiskrankenhaus Kelheim beschlossen, sondern auch für das Kreiskrankenhaus Mainburg ÖDP-Kreistagsfraktionssprecher, Kreisrat Peter-Michael Schmalz, hat deshalb für die Kreistagssitzung am 28.07.2025 den Antrag gestellt, auch für das Kreiskrankenhaus Mainburg Leistungsgruppen, insbesondere solche, die eine 24 Stunden täglich und 7 Tage pro Woche echte Notaufnahme gewährleisten, bei den Krankenkassen zu beantragen.
ÖDP-Kreistagsfraktion im Landkreis Kelheim
Kreiskrankenhaus Mainburg - Panta Rhei (Alles ist in Bewegung)
Antrag der ÖDP zur Zukunft des Kreiskrankenhauses Mainburg
Sehr geehrter Herr Landrat Neumeyer,
im Namen der ÖDP-Kreitagsfraktion darf ich Ihnen nachfolgenden Antrag zur weiteren Entwicklung des Kreiskrankenhauses Mainburg zur Behandlung in der Kreistagssitzung am 28.07.2025 übermitteln. Dieser Antrag ist unserer Auffassung nach sachlich geboten, gerade vor dem Hintergrund, dass sehr viele Rahmenbedingungen bezüglich der Situation des Kreiskrankenhauses Mainburg noch wortwörtlich im Fluß sind (Panta Rhei) und durch unnötige Vorabfestlegungen eventuell vermeidbare Verschlechterungen der Versorgungssituation entstehen könnten.
1. Aktuelle Situation/Hintergrund:
Ein Jahr nach dem Beschluss des Kreistags zur Umwandlung des Krankenhauses in Mainburg in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung (SVE) wird noch immer um die konkrete Ausgestaltung der Krankenhausreform gerungen. So sind die Detailauslegungen der Anforderungen zu Leistungsgruppen, Mindestmengen sowie der zwingende bzw. mögliche Leistungsumfang sowie die konkrete Vergütung von SVE noch immer unklar.
a) Das Krankenhausversorgungsverbesse<wbr />rungsgesetz (KHVVG) ist noch in Überarbeitung
Dieses Gesetz der bisherigen Bundesregierung möchte die neue, seit wenigen Wochen im Amt befindliche Bundesregierung, „bis zum Sommer 2025“ (zeitliche Zielvorstellung, die auch noch verschoben werden kann) überarbeitet werden.
Ziele:
- Den Bundesländern sollen zur Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung besonders im ländlichen Raum Ausnahmen ermöglicht werden.
- Ferner sollen – ohne dass schon nähere Details genannt werden – die Kooperationsmöglichkeiten erweitert werden. Es erscheint naheliegend, dass hiermit gemeint ist, die Anforderungen an die Erfüllung einer Leistungsgruppe zu revidieren und zu deren Erfüllung vermehrt auch Kooperationen (vermutlich zwischen Krankenhäusern, aber auch mit niedergelassenen Ärzten) zu gestatten
b) Neue Rechtsverordnung des Bundes zu Leistungsgruppen fehlt noch immer
Die angekündigte neue Rechtsverordnung des Bundes in Bezug auf Leistungsgruppen (Leistungs- und/oder Qualitätsvorgaben) steht immer noch aus. Wo es medizinisch sinnvoll ist, sollen hier Anpassungen im Vergleich zum bisherigen Sachstand erfolgen
c) Gutachten des Bayer. Gesundheitsministeriums (STMGP) zum regionalen Versorgungsbedarf/bayerische Krankenhausplanung fehlt noch immer
Auch die Ergebnisse des vom bayerischen Gesundheitsministerium (StMGP) beauftragten bayernweiten externen Gutachtens zur Darstellung des aktuellen regionalen Versorgungsbedarfs und zur Prognose der künftigen Patientenzahlen welches in die vom Freistaat Bayern durchzuführenden Krankenhausplanung münden, liegen noch nicht vor (angekündigt waren diese bereits zum Mai 2025).
d) Kabinettsbeschluss zur Zukunft des Kreiskrankenhauses Mainburg verschoben
Um den Status des Kreiskrankenhauses in Mainburg nach wie vor heftig gerungen:
- Der angekündigte Kabinettsbeschluss, um die Umwandlung in eine sektorenübergreifende Einrichtung zu bestätigen, ist aktuell verschoben worden.
e) Petition an Bayer. Landtag "Rettet des Krankenhaus Mainburg" muss noch im Landtag behandelt werden
Die Petition der Initiative „Rettet das Krankenhaus Mainburg“ zur Sicherstellung des Krankenhauses Mainburg an den bayerischen Landtag ist noch im Landesgesundheitsausschuss zu behandeln.
Forderungen der Petition:
Diese fordert die Sicherstellung des Krankenhausbetriebs unter Anwendung einer durch das aktuelle KHVVG ermöglichten Sonderregelung. Den Ländern wird zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, für die sie die Verantwortung tragen, von den Bundesvorgaben abzuweichen. Laut KHEntgG, Par. 5 Abs. 2 sind die Landesregierungen aber ermächtigt, „durch Rechtsverordnung ergänzende oder abweichende Vorgaben (z.B. zur Einwohnerdichte) zu erlassen, insbesondere um regionalen Besonderheiten bei der Vorhaltung der für die Versorgung notwendigen Leistungseinheiten Rechnung zu tragen.“ Als Sicherstellungskrankenhaus können dem Krankenhaus Mainburg damit auf drei Jahre befristet, als bedarfsnotwendiges Krankenhaus sogar unbefristet die notwendigen Leistungsgruppen genehmigt werden, auch wenn die Strukturvorgaben nicht eingehalten werden.
Solange die finanziellen Auswirkungen der Reform nicht bekannt sind, muss die Fortführung des Krankenhauses mit seinem bewährten Angebot weiterhin in Betracht gezogen werden.
Wir verweisen diesbezüglich auch auf die Antwort des bayerischen Gesundheitsministeriums auf die Frage aus der Landtagsanfrage (Drucksache 19/4491) vom 7. Februar 2025:
„4.3 Welche Krankenhäuser können nach Einschätzung des StMGP grundsätzlich zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen weiterentwickelt werden?
Die Frage kann seriös erst beantwortet werden, wenn die zuständigen Akteure auf Bundesebene das notwendige und mögliche stationäre medizinische Leistungsangebot dieser Einrichtungen sowie die Ausgestaltung der Vergütung geregelt haben. Zum jetzigen Stand ist völlig unklar, welche stationären Leistungen in den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen angeboten werden müssen bzw. erbracht werden dürfen und in welcher Höhe diese Leistungen vergütet werden.“
f) Bisheriges Gutachten Region 10 wird insbesondere seitens der Stadt Ingolstadt in Frage gestellt
Das Gutachten zur Entwicklung der Krankenhausstruktur in der Region 10 (Ingolstadt und weitere Umgebung) incl. Mainburg wird von der neuen politischen Führung der Stadt Ingolstadt in Frage gestellt. Genau auf diesem bisherigen Gutachten basiert jedoch das darin entwickelte Nabe-Speichen-Modell, welches eine Herabstufung des bisherigen Kreiskrankenhauses Mainburg zu einer nur noch sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung (SVE) vorsieht.
g) Landkreistagspräsident fordert Berücksichtigung von Krisensituationen bei Bettenplanung
Bei der aktuellen Tagung des bayerischen Landkreistags vom 25./26.06.2025 sagte der Präsident des bayerischen Landkreistages Karmasin laut Medienberichten u.a.: "Außerdem sei im Hinblick auf die aktuelle Bedrohungslage der Bettenabbau kontraproduktiv".
2. Antrag:
Vor diesem Hintergrund beantragt die ÖDP-Fraktion, auch im Hinblick auf die weiterhin ungeklärte Versorgungssituation vorsorglich die für den Weiterbetrieb als Allgemeinkrankenhaus notwendigen Leistungsgruppen fristgerecht vor 31. August 2025 zu beantragen, auch wenn die Voraussetzungen für die Erfüllung der Strukturvorgaben (derzeit) zum Teil nicht vorliegen.
Hinweis: Aus der Genehmigung einer Leistungsgruppe ist keine Versorgungsverpflichtung des Trägers ableitbar.
Mainburg ist laut aktuellem Krankenhausplan ein Krankenhaus mit den Fachrichtungen Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie, ist also dazu berechtigt, Leistungsgruppen zu beantragen.
Im Hinblick auf § 135d Abs. 4 SGB V sollen die Leistungsgruppen
- - Innere Medizin
- - Allgemeine Chirurgie (in Kooperation)
- - Intensivmedizin
- - Notaufnahme/Notfallmedizin
- - Interventionelle Kardiologie (in Kooperation)
3. 3. Begründung:
Die bestehende Struktur ist für die Versorgung der Bevölkerung bedarfsnotwendig. Nur die Beantragung der entsprechenden Leistungsgruppen ermöglicht eine evtl. Ausnahmeregelung auf Landesebene. Erfolgt erst gar keine Beantragung, können mögliche Ausnahmeregeln nicht greifen.
Die Leistungsgruppen können sich in Bezug auf die Finanzierung über Vorhalte- und Fallpauschalen und Fördermöglichkeiten im Vergleich zur Vergütung von SVE vorteilhaft erweisen, bei einem deutlich umfangreicheren Versorgungsangebot.
Langquaid, den 30.06.2025
Mit freundlichen Grüßen
Peter-Michael Schmalz
Peter-Michael Schmalz Kreisrat ÖDP-Fraktionssprecher im Kreistag Kelheim