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Pressemitteilung

Endgültiger Beschluss über Nichteinzug Büchergeld; hier: Wiederholung des ÖDP-Antrages vom 30.09.07 zum Nichteinzug des Büchergeldes

Antrag des ÖDP-Kreisrats Peter-Michael Schmalz im Kelheimer Kreistag

Sehr geehrter Herr Landrat Faltermeier,

mit Schreiben vom 30.09.07 hatte ich zur Sitzung des

Kreisausschusses am 08.10.07 zwei Anträge in Sachen Büchergeld gestellt.

Der Antragsteil, in welchem Sie beauftragt werden, bei der Staatsregierung auf eine möglichst hohe Erstattung der Büchergeldkosten an Landkreisschulen seitens des Staates zu drängen, wurde einstimmig angenommen.

Den zweiten Antragsteil, nämlich in der Kreisausschusssitzumg vom 08.10.07 den grundsätzlichen Beschluss zur Nichterhebung des Büchergeldes im Schuljahr 2007/08 an den Landkreisschulen zu beschließen, hatte ich vorläufig zurückgenommen, weil zum einen von Ihnen und anderen Ausschusskollegen dies aus verhandlungstaktischen Gründen gegenüber der Staatsregierung als sinnvoll erachtet wurde und zum anderen von Ihnen eine fehlende gesetzliche Grundlage für den Nichteinzug als Beschlusshindernis bezeichnet wurde.

Bereits in der Sitzung vom 08.10.07 hatte ich jedoch darauf hingewiesen, dass es gar keinen anderen Beschluss als die schnellstmögliche Entscheidung für den Nichteinzug des unsozialen Büchergeldes (und damit Schaffung einer Klarheit für die Eltern) durch den Landkreis Kelheim geben kann. Weiter hatte ich in der Diskussion auch auf die möglichst baldige Notwendigkeit des Büchergeld-Beschlusses wegen der anstehenden Planungen für den Kreishaushalt 2008 verwiesen.

An der damaligen Sachlage vom 08.10.07, nämlich, dass kein rechtskräftiges Gesetz in Sachen Nichteinzug des Büchergeldes vorliegt, hat sich bis heute (09.12.07) nichts geändert.

Mit Interesse habe ich gleichwohl aus den Medien entnehmen können, dass die gleichen Parteien (insbesondere CSU und FW), entgegen der Argumentation ihrer Vertreter im Kreisausschuss, in einigen Landkreis-Kommunen kurze Zeit nach der Kreisausschusssitzung vom 08.10.07 für den grundsätzlichen Nichteinzug des Büchergeldes gestimmt haben. Das Argument des Abwartens des Verhandlungsergebnisses zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Staatsregierung spielte dabei augenscheinlich keine Rolle.

Vor diesem Hintergrund stelle ich nun meinen am 08.10.07 vorerst zurück gezogenen Antrag vom 30.09.07 auf Nichterhebung des Büchergeldes und Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge erneut (incl. Beschluss-Umsetzungszeitpunkt erst nach Inkrafttreten des im Gesetzgebungsverfahrens befindlichen Büchergeld-Änderungsgesetzes).

Mit freundlichen Grüßen,

Peter-Michael Schmalz
Kreisrat (ÖDP)

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