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Pressemitteilung

Antrag auf Nichtzurverfügungstellung von bestimmten Landkreisliegenschaften für die Errichtung von Mobilfunksendestationen

Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Kreistag (Auszug):

Angesichts des dargestellten hohen gesundheitlichen Risikos von Mobilfunksendestationen, stelle ich den Antrag, daß der Landkreis Kelheim keine Liegenschaften in seinem Wirkungsbereich für die Errichtung von Mobilfunksendestationen zur Verfügung stellt, wenn die von den Sendestationen ausgehende Leistungsflußdichte höher als der von der Bundesärztekammer geforderte maximale Summenimmissionswert von 100 nW/cm2 liegt. Dies bedeutet de facto ein nicht Zurverfügungstellen von Landkreis-Liegenschaften (Krankenhäuser, Schulen, Dienstgebäude, Wohnhäuser, Bauhof usw.) innerorts und in Ortsrandlage für Mobilfunksendestationen. Es ist bekannt, daß die Mobilfunkbetreiber für die Zurverfügungstellung von Liegenschaften in Orten oder in Ortsrandlagen als Basis für Sendestationen, in 10-Jahres-Verträgen bis zu DM 200.000,-- und mehr an Vergütung zahlen. Gesundheit muß aber eindeutig Vorrang vor Geld haben!

ÖDP-Erfolg: In seiner Sitzung am 03.05.01 wies der Kreisausschuß zwar formal den ÖDP-Antrag zurück, schloß sich jedoch inhaltlich einstimmig dem ÖDP-Ansinnen an, in dem er beschloß, daß:

1. die Verwaltung bei der Zurverfügungstellung von öffentlichen Gebäuden für Mobilfunksendestationen Zurückhaltung üben soll.

2. die Bundesregierung aufgefordert wird, die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung drastisch im Sinne des Vorsorgegedankens zu senken.

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