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Pressemitteilung

Realschule Mainburg - Vermeidung von Fehlinvestitionen durch Planungssicherheit

Pressemitteilung des ÖDP-Kreisverbandes Kelheim

In der Kreisausschusssitzung am 25.02.2013 wurde uns 12 Kreisausschussmitgliedern von der Landkreisverwaltung und vom Architekturbüro kplan dargelegt, dass die wahrscheinlichen Kosten für den Bau einer neuen Realschule in Mainburg mehrere Millionen Euro über dem geplanten Kostenansatz liegen. Sie würden jetzt ca. 22,5 Millionen Euro plus bisher ungeklärter Grundstücks- und Erschließungskosten betragen. Hierfür wurde uns eine Vielfalt von Gründen genannt.

Bereits in dieser Sitzung (und nochmals fernmündlich gegenüber der Verwaltung am 26.02.2013) habe ich dargelegt, dass es sinnvoll wäre, bis zur Landtagwahl im September 2013 alle weiteren (Kosten verursachenden) externen Planungsarbeiten an der Realschule einzustellen. Meine Begründung hierzu war und ist, dass sich je nach Wahlergebnis ergeben kann, dass sich das bayerische Schulsystem gründlich ändern wird. Sei es, dass von einem drei- auf ein zweigliedriges Schulsystem umgestellt wird (Zusammenfassung Realschule und Mittelschule) oder dass, wie in anderen europäischen Ländern, alle Schüler gemeinsam eine Schule bis zur siebten, achten oder neunten Klasse besuchen und dann je nach Neigung und Fähigkeit in weiterführenden Unterricht aufdifferenziert wird. Die Landtagswahl wird, egal wie sie ausgeht, unmittelbaren Einfluss auf künftig benötigte oder auch nicht benötigte Schulgebäude haben.

Antrag 1: Ich beantrage daher hiermit auch förmlich, bis zur Landtagswahl weitere externe (Kosten verursachende) Planungsarbeiten und daran gekoppelte Investitionsentscheidungen vorerst anzuhalten bzw. aufzuschieben. Hierdurch können mögliche Fehlplanungen und Fehlausgaben in Millionenhöhe verhindert werden, bei einem nur geringen zeitlichen Maßnahmenaufschub von ca. 5 Monaten.

Wenn feststeht, wie das künftige Schulsystem strukturiert sein wird und hieraus auch der Raumbedarf verlässlich abgeleitet werden kann, dann stelle ich hierzu auch schriftlich (ergänzend zu meinen fernmündlichen Anregungen an die Verwaltung vom 26.02.2013) bezüglich der zu errichtenden Gebäude folgende Anträge:

Antrag 2: Es wird im Detail geprüft, ob der künftige Raumbedarf nicht effektiver und kostengünstiger durch einen Anbau-/Aufbau an das ohnehin zur Generalsanierung anstehende Hauptschulgebäude des Schulverbandes Mainburg gedeckt werden kann (dies gilt insbesondere für den Fall eines künftig nur noch zweigliedrigen Schulsystems, s.o.).

Antrag 3: Sollte nach wie vor ein gesondertes Gebäude errichtet werden müssen, dann ist zu konkret zu prüfen, inwieweit in Abweichung von der bisher geplanten lang gezogenen L-Baukörperform durch Komprimierung des Baukörpers eine Kosten- und bereits kubaturbedingte energetische Einsparung erreicht werden kann. Unter Komprimierung verstehe ich, dass der gebäudliche Grundflächen- und Aushubbedarf durch Errichtung eines zusätzlichen Stockwerks reduziert wird (nach dem Prinzip Höhe vor Grundfläche). Hiermit geht in aller Regel eine Reduzierung der Bodenversiegelung und eine Reduzierung des energetischen Bedarfs (bei gleicher innerer Nutzfläche) einher.

Antrag 4:  Die elektromagnetische Belastung der Personen im neuen Schulkomplex soll sich an den gesundheitlichen Vorsorgeempfehlungen des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (B.U.N.D.) orientieren um die gesundheitliche Belastung durch die in unmittelbarer Nähe nördlich vorbeiführende 110kV-Hochspannungsleitung der Deutschen Bundesbahn möglichst gering zu halten.

Begründung: Gemäß einer Stellungnahme des B.U.N.D aus dem Jahr 2012 (s. Anlage, Punkt 4.3.) anlässlich der zur Zeit im Bundestag zur Novellierung anstehenden 26. BImSchV wird bei dauerhaftem Aufenthalt in der Nähe einer niederfrequenten Belastungsquelle unter gesundheitlichen Vorsorgegesichtspunkten  eine maximal zulässige magnetische Flussdichte von 0,01 µT gefordert.

Die Flussdichte kann nicht direkt in Meter umgesetzt werden, weil die Flussdichte von der tatsächlichen Stromstärke in der Leitung (Ampere) abhängt.  Bei Hochspannungsfreileitungen gilt aber eine Faustregel, die besagt, dass die Entfernung bei dauerhaften Aufenthalt ungefähr der kV-Zahl entsprechen muss. Also bei 380 kV rund 400 Meter, bei 220 kV rund 250 Meter und bei 110 kV (gegenständliche Bahnstromleitung) rund 150 Meter.  Diese Vorsorgeegel gilt aber nicht mehr bei Mittelspannungsleitungen von 10- 30 kV;  dort sollten immer 50 bis 100 Meter Abstand eingehalten werden.  Man kann Lastprofile bei den EVU (hier der Deutschen Bundesbahn) anfordern, dann  kann man die Feldbelastung exakt berechnen und den Abstand bestimmen. Zu beachten ist weiter, dass zwar elektrische Felder, nicht jedoch die hier besonders zu beachtenden magnetischen Felder durch Gebäudemauern abgehalten werden.

Empfohlener Abstand der neuen Realschul-Liegenschaften unter gesundheitlichen Vorsorgegesichtspunkten in Meter? Eine konkrete Entfernungsangabe kann man nur unter Heranziehung der Lastprofile der DB berechnen. Da die Realschule jedoch kein Daueraufenthaltsbereich incl. nächtlichem regelmäßigen Aufenthalt sein wird, kann man die grundsätzliche Aussage treffen, dass der empfohlene Abstandsbereich von ca. 150 Meter unterschritten werden kann.  Eine Nachfrage beim Leiter des Arbeitskreises für Elektrobiologie Dr. Claus Scheingraber ergab, dass wahrscheinlich ein Abstand von ca. 30 - 50 m für den regelmäßigen Aufenthalt von täglich wenigen Stunden tolerabel wäre.

Unabhängig von einer exakten Entfernungsangabe für den empfehlenswerten Abstand der neuen Liegenschaften von der Bahnstromleitung ist festzustellen, dass Bereiche, in denen  sich Personen vorhersehbar länger aufhalten (z.B. Klassenräume), am weitesten von der Bahnstromleitung entfernt sein sollen. Diejenigen Bereiche mit kürzeren Aufenthaltszeiten (z.B. Turnhalle) können weniger weit entfernt liegen.


Mit freundlichen Grüßen

Peter-Michael Schmalz, Kreisrat
ÖDP-Sprecher im Kreistag Kelheim
Referent und Ausschussvorsitzender des Marktes Langquaid
für die Bereiche Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

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