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Pressemitteilung

Presseinformation zum Kommunalverfassungsstreit der ÖDP gegen Landrat Faltermeier

Antwort auf die polemische und unsachliche Presseinfo von Landrat Faltermeier von heute in Sachen Muster-Klage der ÖDP vom 04.09.06 vor dem VG Regensburg (Kommunalverfassungsstreitigkeit)

Alle 6 Jahre finden in Bayern Kreistags- und Landratswahlen statt. Hierbei wählen die Bürgerinnen und Bürger die Kreisräte und Landräte. Der Bayerische Gesetzgeber hat dabei den Kreisräten und Landräten unterschiedliche Aufgabebereiche zugewiesen um die Aufgaben der Landkreise auf Basis der rechstaatlichen Demokratie, in der wir laut Grundgesetz und Bayerischer Verfassung leben bestmöglich zu erfüllen.

Wie gerade die jüngste Berichterstattung in Bayern zeigt, kommt es immer wieder vor, dass langjährige Landräte oder auch Oberbürgermeister sich im Laufe der Zeit die Ihnen vom Gesetzgeber auferlegten rechtstaatlichen Schranken verlassen und sich ihr eigenes Land- oder Stadtrecht zimmern. Sie vergessen dabei sogar, dass die Kreis- oder auch Stadträte ihren Dienstherren, als den jeweiligen Landkreis oder die jeweilige Stadt, repräsentieren.

Genau so liegt die Sache auch im gegenständlichen Fall. Seit mehreren Jahren behindert Landrat Faltermeier nachweislich gegenüber Kreisräten verschiedener Parteizugehörigkeiten die diesen per Gesetz zugewiesenen Funktionen. Er verweigert Ihnen rechtswidrig die Informationen, die diese für ihre ordnungsgemäße Pflichterfüllung brauchen. Diese Entwicklung hat sich in den letzten beiden Jahren so zugespitzt, dass Kreisräte, die sich zum Beispiel bei der alljährlichen Haushaltsfestsetzung ihr eigenes Urteil anhand von Fakten und nicht nur den schönen Worten des Landrats folgend bilden wollen, von diesen Informationen abgeschnitten werden. Kritisieren die Kreisräte diese Blockade ihrer rechtmäßigen Amtsausübung durch das rechtswidrige Verhalten des Landrates, dann werden die Kreisräte, wie auch im jetzigen Fall, zum einen vom Landrat wiederholt persönlich beleidigt, weil ihm die Sachargumente ausgehen und Ihnen vom Landrat mit unwahren Behauptungen auch noch gemeine Absichten unterstellt.

Weiter dürfen wir feststellen:

1. Es geht der ÖDP um die gerichtliche Feststellung, dass Landrat Faltermeier rechtswidrig Informationen zurückhält, welche für die Ausübung des Budgetrechtes der Kreisräte unerlässlich sind. Das dies jetzt gerade anhand der Verfügungsmittel geklärt wird, ist darauf zurück zu führen, dass dies lediglich der berühmte letzte Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen brachte, die Faltermeier`schen Informationsblockaden jedoch jederzeit, wie auch bereits mehrfach in der Vergangenheit geschehen, beliebige anderen Haushaltsposten treffen können.

2. Peter-Michael Schmalz: “Nachdem wir gemeinsam mit weiteren Kreisräten fast zwei Jahre lang ohne Gang in die Öffentlichkeit den Landrat schriftlich und mündlich gebeten hatten, uns die notwendigen Auskünfte unter anderem in Sachen Verfügungsmittel zu geben, habe ich Landrat Faltermeier am 01.03.06 nach einer Fraktionssprechersitzung in einem 30-minütigen 4-Augengespräch darauf hingewiesen, dass angesichts seiner Dauerblockade nun eine Klage unvermeidlich sei. Landrat Faltermeier hatte darauf hin gesagt, dass er überhaupt kein Problem mit der Klage habe. Gleichwohl hat er 10 Minuten später gesagt, dass er, falls die ÖDP sich bei der Abstimmung für den anstehenden Kreishaushalt 2006 „in seinen Augen richtig“ verhalten würde, wir in ein paar Wochen einen Termin mit ihm ausmachen könnten und er uns dann die Akten offen legen würde. Auf dieses „Geschäft“ hat sich die ÖDP nicht eingelassen und deshalb geradlinig Klage erhoben“.

3. Dr. Krumbacher: „Es kann nicht sein, dass der Landrat die Kreisräte bei seiner gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenerfüllung nach der Gänseblümchenmethode in zwei Klassen einteilt, nach dem Motto: „ Der liebt mich, der bekommt Auskunft; der liebt mich nicht, der bekommt nix!“. So etwas geht in einer diktatorischen Bananenrepublik, aber nicht in einem demokratischen Rechtsstaat!“

4. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat wegen der vergleichbaren Sachlage im Bayerischen Landtag, in seinem Urteil vom 26.07.06 festgestellt, dass der einzelne Mandatsträger und nicht nur Fraktionen, der gesamte Ausschuss oder das Plenum ein Recht auf jederzeitige und vollständige Auskunft in Sachen Verwendung von Steuergeldern gegenüber der Verwaltung hat. Wir wollen dass dieses Bayerische Recht auch im Landkreis Kelheim, als einem Teil Bayerns, Anwendung findet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus Krumbacher
Peter-Michael Schmalz

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