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Pressemitteilung

ÖDP-Kreisverband Kelheim gegen Verlängerung der Laufzeit des Atomkraftwerkes Isar 1

Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Kelheimer Kreistag

Hiermit beantrage ich, dass der Landkreis Kelheim (vertreten durch den Umweltausschuss als nächstmöglich tagendes beschließendes Gremium des Kreistages) folgende Resolution beschließt:

Der Landkreis Kelheim appelliert an die Bundeskanzlerin, an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, an die Fraktionen im Deutschen Bundestag und an den bayerischen Ministerpräsidenten, die derzeitig geltende Laufzeit des Atomkraftwerkes Isar 1 nicht zu verlängern.

In jedem Fall ist bei einer Verlängerung der Laufzeit von kerntechnischen Anlagen eine Einzelfallprüfung unter besonderer Betrachtung der sicherheitstechnischen Voraussetzungen durchzuführen. 

Begründung:

Die Bundesregierung plant nach eigenen Verlautbarungen eine Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke um ca. 20 Jahre. Das dazu erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll nach einer Ankündigung der Bundeskanzlerin in den nächsten Wochen abgeschlossen werden (bis jetzt gibt es nur einen Kabinettsbeschluss). Wenn der Landkreis Kelheim in diesem Gesetzgebungsverfahren Gehör finden will, muss er sich umgehend zu der Problematik äußern.

Nach Ansicht der ÖDP ist der Betrieb von Atomkraftwerken aus Sicherheitsgründen, wegen der ungeklärten Entsorgung und wegen der Verdrängung einer regenerativen Energieversorgung grundsätzlich abzulehnen. Als Minimalkonsens sollte im Kreistag zumindest ein fraktionsübergreifender Konsens hinsichtlich der besonderen Gefährdung durch das AKW ISAR 1 möglich sein. Der Landkreis Kelheim ist erheblich betroffen durch das Atomkraftwerk Isar 1 (der östliche Landkreis Kelheim liegt in der Todeszone 1 von Isar 1, mit der Folge dass innerhalb von 48 Stunden nach einem Gau mehr als 50 % der Bevölkerung sterben würden). Mit der Resolution soll der Landkreis Einfluss auf die Meinungsbildung im Gesetzgebungsverfahren zur Laufzeitverlängerung nehmen. Wir greifen damit einen deckungsgleichen Antrag auf, der in der Stadt Landshut mehrheitlich von der CSU-Fraktion eingebracht wurde.

Die Resolution findet ihre Begründung in dem Gefährdungspotenzial, das für den Landkreis Kelheim und ganz Bayern von dem Atomkraftwerk Isar 1 ausgeht. Selbst das wesentlich weiter als der Landkreis Kelheim von Isar 1 entfernte Bundesland Oberösterreich hat, wie die Stadt Landshut und andere bayerische Kommunen (z. B. auch die Stadt Mainburg im Landkreis Kelheim auf Antrag der ÖDP) zur sofortigen Stilllegung von Isar 1 aufgefordert. Das 1979 in Betrieb gegangene Atomkraftwerk Isar 1 genügt nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen. Insbesondere muss auf den mangelnden Schutz gegen den Absturz von Flugzeugen und gegen terroristische Angriffe hingewiesen werden. Mindestens in diesen beiden Punkten hat sich die Gefährdungseinschätzung seit der Inbetriebnahme so wesentlich erhöht, dass man von einem Wegfall der ursprünglichen Beurteilungsgrundlage ausgehen kann. 

Das vor 31 Jahren in Betrieb genommenen Atomkraftwerk Isar 1 ist wie jede technische Anlage mit zunehmender Betriebsdauer auch störanfälliger. Das beweist die Störanfälligkeit der älteren deutschen Atomkraftwerke, die aus diesem Grund bereits vom Netz genommen werden mussten. Angesichts der besonderen Gefährdungssituation des Landkreises Kelheim ist eine weitere Gefahrzeitverlängerung und damit Erhöhung des Gefährdungspotenzials des Atomkraftwerkes Isar 1 nicht zu verantworten. 

Wir sollten nicht auf eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken, sondern auf die zukunftsweisenden und -sichernden Maßnahmen hinsichtlich Energieeffizienz, Energiebedarfsminderung, Nutzung vorhandener Potentiale, der Verwendung von hocheffizienten Techniken und den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern setzen.

Hinweis: Bei der Prüfung der Zuständigkeit des Landkreises Kelheim zur Äußerung in dieser Sache bedarf es nicht einer kleinlichen Prüfung von Paragraphen, ob der in der Landkreisordnung definierte sog. eigene Wirkungskreis tangiert ist. Die Zuständigkeit des Landkreises ergibt sich schlicht und einfach aus der Tatsache, dass bei einem GAU in Landshut der Landkreis Kelheim über viele hundert Jahre nicht mehr bewohnbar wäre und damit nicht mehr existieren würde.

Mit freundlichen Grüßen

Peter-Michael Schmalz

Kreisrat
ÖDP-Sprecher im Kreistag Kelheim
Referent und Vorsitzender des Ausschusses desMarktes Langquaid für die Bereiche Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

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