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Pressemitteilung

ÖDP fordert Aufhebung von Geheimhaltungspflichten bei der Donaupark-GmbH

Antrag der ÖDP im Kelheimer Kreistag

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Faltermeier,                       Langquaid, 01.03.05

in der Anlage übersende ich Ihnen einen Antrag der ÖDP in Sachen "Mehr Transparenz bei der Donaupark GmbH".

Der Antrag ist eine konsequente Fortsetzung der bisherigen, wenn auch des Öfteren  an Ihrem persönlichen Widerstand gescheiterten, Initiativen der ÖDP im Kreistag Kelheim für mehr Transparenz bei den politischen Entscheidungsprozessen (Stichwort: "Mehr Öffentlichkeit statt Geheimpolitik") und gegen Politikverdrossenheit.

Wenn gleich der jetzige Antrag primär durch den am 2.2.2005 vor dem Verwaltungsgericht Regensburg erzielten Erfolg der ÖDP gegen die Geheimhaltungspolitik in kommunalen GmbHs veranlasst ist, so wird seine Aktualität und Notwendigkeit noch zusätzlich durch Ihre fragwürdige Informationspolitik in Sachen Donaupark GmbH unterstrichen.

So ist es nach Auffassung der ÖDP nicht nachvollziehbar, wenn jahrelang von Seiten der Donaupark GmbH (in welcher als alleinige Vertreter für den Landkreis neben Ihnen noch Ihr Vater, und die Kollegen Gural und Reiche sitzen*), gegenüber dem Kreistagsplenum die Auffassung vertreten wird, dass die Altlasten ("Piles") im westlichen Donauparkgelände wegen zu hoher Kosten und nicht allzu hoher Belastung verbleiben sollen, und nun, wie der Blitz aus heiterem Himmel, die "Kommando-Kehrt-Wendung" via Zeitung verkündet wird.

In der Kreistagssitzung vom 15.12.05 wurde beim Tagesordnungspunkt 5 (Bericht über die Landkreisbeteiligungen) nicht einmal der Hauch einer Andeutung über die hinter verschlossenen Türen laufenden Planungen gemacht. So verwundert es auch nicht, dass nach dem Zeitungsbericht vom 23.02.05 über Ihre "Donau-Park-Kommando-Kehrt-Pressekonferenz" Kollegen aus allen Kreistagsfraktionen perplex über die auch den Kreisräten bis zum 23.02.05 unbekannte Sachlage waren.

* Anmerkung: Die formell als Stellvertreter benannten drei Kreisräte der anderen Parteien, erhalten grundsätzlich keine Benachrichtigung über Sitzungstermine, geschweige denn über Tagesordnungspunkte oder gar Protokolle)

Mit freundlichen Grüßen

Peter-Michael Schmalz

Kreisrat

Anlagen:

1 Grundlegender Antrag vom 25.02.05

1 Mündliche Urteilsbegründung des VG Regensburg

DER ANTRAG VOM 25.02.05 LAUTET:

Vor dem Hintergrund des von der ÖDP am 02.02.05 vor dem VG Regensburg erreichten Erfolges in Sachen mehr Transparenz bei kommunalen GmbHs, stellt die ÖDP im Kreistag Kelheim folgenden Antrag:

Der Landkreis Kelheim erwirkt als Gesellschafter der Donaupark-GmbH, dass der Gesellschaftsvertrag der GmbH so geändert wird, dass

1. die Geheimhaltungspflicht der Beiratsmitglieder beschränkt wird und künftig nur noch für solche Tagesordnungspunkte der Beiratssitzungen gilt, die zum Wohl der GmbH zwingend der Verschwiegenheit bedürfen.

2. den Medien alle Tagesordnungspunkte, die nach Absatz 1 nicht länger der Geheimhaltungspflicht unterliegen, bereits vor der jeweiligen Beiratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitgeteilt werden.

Begründung:

Seit mehr als 50 Jahren werden die kreispolitischen Themen vor den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu einem erheblichen (wenn auch im Landkreis Kelheim noch durchaus steigerungsfähigem) Teil öffentlich im Kreistag und seinen Ausschüssen beraten. Durch die Verlagerung der Zuständigkeit der Vermarktung des Donauparkgeländes zur Donaupark GmbH wurden die diesbezüglichen Entscheidungen in eine seit ihrem Bestehen ausnahmslos geheim tagende GmbH ausgelagert. Transparenz und Bürgerfreundlichkeit kommen dabei zu kurz. Die demokratische Kontrolle durch die Bürgerschaft und die Medien ist dadurch eingeschränkt.

Die Tatsache, dass ein Teil der im Kreistag vertretenen politischen Parteien auch im Beirat dieser GmbH vertreten sind, kann die öffentliche Debatte kommunaler Angelegenheiten nicht ausreichend ersetzen (Ganz abgesehen davon, dass mehrere im Kreistag vertretene Parteien überhaupt keine regelmäßige Vertretung im Beiratsgremium der GmbH haben). Demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger setzt einen für alle durchschaubaren Beratungsablauf voraus. Die Übertragung kommunaler Aufgaben in eine privatrechtliche Rechtsform darf nicht dazu führen, dass die Kommunalpolitik schrittweise der öffentlichen Kontrolle entzogen wird.

Die geforderte Befreiung von der Geheimhaltungspflicht ermöglicht den Bürgern und Stadträten eine öffentliche Debatte und den Medien zumindest die gezielte Nachfrage und Recherche, auch wenn die Sitzungen selbst dem GmbH-Gesetz entsprechend nach jetzigem Rechtsstand leider nichtöffentlich bleiben.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter-Michael Schmalz, Dr. Klaus Krumbacher und Dr. Richard Pickl (ÖDP-Kreisräte)

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