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Pressemitteilung

„Mehr Demokratie wagen“, „Gegen Politikverdrossenheit“;

hier: Ergänzung meines Antrages vom 19.05.04 zur Einführung eines festen Tagesordnungspunktes „BürgerInnen fragen“ bei allen öffentlichen Sitzungen Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Kreistag

Sehr geehrter Herr Landrat Faltermeier,

zu diesem Antrag, der von Ihnen in der vorberatenden Kreisausschusssitzung vom 16.06.04 mit unsachlichen und böswilligen Bemerkungen („schlampige Formulierung“ usw.) abgelehnt wurde, übersende ich einen Auszug aus der aktuellen Fassung der Geschäftsordnung des Landkreis Ebersberg. Hieraus wird ersichtlich, dass ich meinen Antragstext wortwörtlich aus der Geschäftsordnung des Kreistages übernommen habe. Ihr „großzügiges Lob“ für meinen Antragstext trifft somit Landrat und Kreistag des Landkreises Ebersberg und wird dort „sicher mit viel Freude“ aufgenommen“.

Der feste Tagesordnungspunkt „BürgerInnen fragen“ wurde vor 8 Jahren unter dem damaligen CSU-Landrat auf Antrag der Grünen eingeführt, von der Kreistagsmehrheit befürwortet und unter dem jetzigen CSU-Landrat beibehalten. Auch der Kreisvorsitzende der Freien Wähler im Landkreis Ebersberg (Dr. Beer) begrüßt diese Einrichtung als sehr nützlich und macht selbst nach eigenen Worten regen Gebrauch davon (Schriftverkehr liegt vor).

Zur Frage, ob in unserer Geschäftsordnung, anders als im Landkreis Ebersberg, das Fragerecht ausdrücklich nur auf BürgerInnen aus dem Landkreis begrenzt werden sollte, ist anzumerken, dass sich in der 8-jährigen Praxis des Kreistages Ebersberg noch nie ein Problem mit der Offenhaltung des Fragerechtes auch für BürgerInnen aus Nachbarlandkreisen ergeben hat. Denkbar sind nämlich Fälle, dass der Landkreis unmittelbar an der Grenze zu einem anderen Landkreis ein Bauvorhaben durchführen will, dass die BürgerInnen des Nachbarlandkreises ebenso berührt, wie die BürgerInnen des eigenen Landkreises. Meiner Meinung nach sollten also keine Hürden aufgebaut werden, wenn es sie gar nicht braucht!

Auch die Begrenzung des Fragerechtes auf Landkreisthemen ist nicht expressis verbis notwendig, da das Fragerecht sich von vorneherein, ebenso wie bei den Kreisräten, aus der gesetzlichen Zuständigkeit des Kreistages definiert. Also warum hier wieder unnötig einen Paragraphen aufblähen?

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