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Pressemitteilung

Kreisstraße KEH 30 bei Lindkirchen

Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Kreistag

Zur Kreisausschusssitzung, in welcher der Rechtsgutachter in Sachen KEH 30 Stellung zu den offensichtlichen gravierenden Mängeln seines Rechtsgutachtens vom 02.10.01 nehmen soll, beantrage ich, 1. Zusätzlich zum Rechtsgutachter den Verfasser der Verkehrsprognose KEH 30 des Büros Heusch Boesefeldt (Saeid Mahmoudi) vom 28.09.2001 zu laden und vorab von ihm eine fachliche Nachbesserung seiner Prognose (Mängelliste s. unten bei Begründung zu 1., Abs. 2 und 3) verlangen. 2. Konkrete Berechnungen für einen Vergleich der Kosten zwischen Sanierung der bestehenden Trasse und einer Neutrassierung der KEH 30 (incl. den in jedem Fall anfallenden Sanierungskosten für eine Rest-Alt-Trasse und den Planfeststellungskosten für die neue Trasse) vorzulegen. Auch bitte ich um Bezifferung der Höhe von staatlichen Fördergeldern, die möglicherweise vom Landkreis bzw. dem Landschaftspflegeverein im Falle einer Neutrassierung zurückgezahlt werden müssen. Begründung: Zu 1. Zusätzlich zu dem bekannten Mangel der Nichtberücksichtigung einer verbindlich geltenden Vorschrift des Naturschutzrechtes bei der Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter, hat das Rechtsgutachten den weiteren Mangel, dass es sich im Abwägungsbereich nur auf Aussagen einer Verkehrsprognose bezieht, die ihrerseits aber bereits erhebliche Mängel bzw. Unsicherheiten aufweist. Nach den mir offiziell vorliegenden Schriftstücken weist der Verfasser der Verkehrsprognose entgegen der üblichen wissenschaftlichen Arbeitsweise nur allgemein auf seine Datenbasis hin. Eine nähere Bezeichnung (z.B. polizeiliche Verkehrsstatistik aus den Jahren von bis) fehlt. Auch fehlen Angaben, um welche absolute Größenordnung von Unfallhäufigkeiten und -arten es hier geht (geht es z. B. um 1, 3 oder 50 Unfälle pro Jahr). Weiter bleibt offen, wie der Gutachter den mittlerweile erfolgten Ausbau der B 301 zwischen Meilenhofen und Lindkirchen, und damit einhergehend, das erhöhte Risiko von außerörtlichen Abbiegevorgängen (eventuell gesondert zu bauende Abbiegespur, höhere Geschwindigkeiten) mit in seine theoretische Prognose einbezogen hat. Völlig unklar bleibt auch, welche Ausbauvarianten genau der Verkehrsgutachter seinen Berechnungen zugrunde gelegt hat (Ort und Art der Anbindung der Diskothek an alte bzw. neue Trasse usw.). Auch fehlen im Fall einer Neutrassierung Angaben zur abgrenzbaren und auch weiter bestehenden Unfallträchtigkeit auf der verbleibenden Alttrasse (insbesondere im Einbiegungsbereich) bezüglich des weiter fließenden Quell-, Ziel- und Binnenverkehrs. Zu 2. Bei den Haushaltsberatungen zum Kreishaushalt 2002 wurde von allen Fraktionen darauf hingewiesen, dass Sparen eines der obersten Gebote für die nächsten Haushalte ist. Ohne möglichst genaue Datenbasis können wir Entscheidungsträger im Kreisausschuss aber im Falle der KEH 30 diesem Gebot nicht ausreichend gerecht werden. Aus diesem Grund beantrage ich die Vorlage der o. g. Daten.

ÖDP-Erfolg: In der Sitzung vom 14.01.02 beschließt der Kreisausschuss, dass neben dem umstrittenen Rechtsgutachter auch der Verfasser der viele Fragen offen lassenden Verkehrsprognose für die KEH 30 vor der endgültigen Entscheidungsfindung über die Trassenführung dem Kreisausschuss persönlich Rede und Antwort stehen sollen.

 

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