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Pressemitteilung

Gerecht sparen, auch an der Spitze!

hier: Fortsetzung der ÖDP-Initiativen für mehr Gerechtigkeit bei den Sparbemühungen des Landkreises Kelheim – Reduzierung der Besoldung des Landrats

Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Kreistag

In Fortsetzung der vielfältigen bisherigen ÖDP-Initiativen für mehr Gerechtigkeit bei den Sparbemühungen des Landkreises Kelheim stelle ich nachfolgenden Antrag:

Die monatliche Besoldung des Landrates (Grundgehalt) wird für die ab November beginnende neue Amtsperiode von 2004 bis 2010 von B 6 (€ 7311,79) auf B 5 (€ 6.926,23) reduziert.

Anlass:

Insbesondere in den letzten beiden Landkreishaushalten erfolgten auf Vorschlag bzw. mit Unterstützung von Landrat Hubert Faltermeier massive Mittelkürzungen bzw. Minderfinanzierungen im Jugend-, Sozial-, caritativen und ehrenamtlichen Bereich. Im Gegensatz zu den Kürzungen „Unten“ blieben Kürzungen „Oben“ aus.

Zunächst hatte die ÖDP versucht, überzogene und überproportionale Kürzungen bzw. Unterdeckungen in den genannten Bereichen zu verhindern bzw. wieder rückgängig zu machen. Dann wurden aus Sicht der ÖDP wesentlich sinnvollere Sparvorschläge, z. B. im Bereich des Straßenbaus, gemacht. Mit der jetzigen Offensive möchte die ÖDP die weiter bestehenden krassen Ungerechtigkeiten durch ein Sparmaßnahmenbündel für „ganz Oben“ entschärfen.

Begründung:

Gemäß der Bayerischen Kommunalbesoldungsverordnung erhalten Landräte in Landkreisen mit Einwohnerzahlen zwischen 75.000 und 150.000 Einwohnern entweder ein Grundgehalt nach Besoldungsstufe B 5 oder B 6. Bei der Festlegung, ob die höhere oder die niedrigere Besoldung gewählt wird, ist neben der Einwohnerzahl auch der Umstand zu berücksichtigen, ob in einem Landkreis umfangreiche und komplizierte Sonderaufgaben vorhanden sind.


A. Einwohnerzahl:

Bereits im Zeitpunkt seiner erstmaligen Wahl zum Landrat des Landkreises Kelheim im Jahr 1992 wurde Hubert Faltermeier seinem Wunsch entsprechend in die höhere Wahlstufe (B 6) eingestuft (vor der Wahl zum Landrat hatte Hubert Faltermeier als Beamter eine B 3-Planstelle).

Der Landkreis Kelheim hatte 1992 ca. 99.000 Einwohner. Die Einwohnerzahl lag also noch weit von der rechnerischen Mitte von 75.000 und 150.000, also von 112.500 Einwohnern entfernt. Gegen Ende seiner zweiten Wahlperiode, also erst nach 12 Jahren Amtszeit in der höheren Besoldungsgruppe B 6, wurde im Landkreis Kelheim eine Einwohnerzahl von ca. 112.500 erreicht. Das Erreichen dieser Einwohnerzahl löst aber keineswegs die Pflicht für den Kreistag als entscheidendes Gremium aus, die höhere Einstufungsmöglichkeit nach B 6 zu wählen.

B. Schwierige und umfangreiche Sonderaufgaben im Landkreis KEH? – Fehlanzeige!

Nach Absicht des Gesetzgebers können schwierige und umfangreiche Sonderaufgaben in einem Landkreis die Wahl der höheren Besoldungsgruppe rechtfertigen. Ein Beispiel für eine solche Sonderaufgabe wäre zum Beispiel der deutschlandweit größte Truppenübungsplatz der Amerikaner in Grafenwöhr. Nicht in diese Kategorie fällt jedoch ein kleines Areal wie der Luft-Boden-Schießplatz in Siegenburg. Auch Kreiskrankenhäuser rechtfertigen keine höhere Besoldungseinstufung, da jeder Landkreis über Kreiskrankenhäuser verfügt. Der Landkreis Kelheim hat somit keine Sonderaufgaben, die eine höhere Besoldungseinstufung des Landrates rechtfertigen würden.

C. Finanzielle Lage des Landkreises Kelheim im Jahr 2004 plus Folgejahre

Der Landkreis Kelheim sieht einem historisch hohen Schuldenstand entgegen. Der Landrat selbst spricht aufgrund der miserablen finanziellen Situation von schrecklichen kommenden Jahren im Landkreis Kelheim. Er stellt weitere Kürzungen bzw. Minderdeckungen in auch bisher schon von Kürzungen betroffenen Bereichen in Aussicht.

Der Gesetzgeber hat in der Bayerischen Kommunalbesoldungsverordnung nicht festgelegt, dass die schlimme finanzielle Lage eines Landkreises ein Kriterium für die Einstufung eines Landrates nach B 5 oder B 6 ist. Angesichts der historisch hohen Schuldenlast des Landkreises Kelheim erscheint es mir jedoch umso dringlicher, die unter A. und B. genannten rechtlichen Möglichkeiten für eine niedrigere Einstufung nach B 5 zu nutzen.

D. Arbeitsbelastung des Landrates

Der Zeitaufwand eines Landrates ist unbestritten höher, als der eines üblichen 40-Stunden-Jobs. Aus diesem Grund ist es auch völlig in Ordnung, wenn das Grundgehalt eines Landrates deutlich höher ist, als das des ranghöchsten Mitarbeiters des Landkreises im Landratsamt (A 15).

Die Frage, welches Gehalt für einen Landrat angemessen ist, hat der Gesetzgeber per Rechtsverordnung mit den darin enthaltenen Spielräumen festgelegt. Würde man den Rahmen selbst als zu hoch ansehen, dann müsste die zugrunde liegende bayerische Rechtsverordnung geändert werden (s. hierzu auch die anstehende bayernweite ÖDP-Initiative zur Erweiterung des Festlegungsrahmens der Besoldung von Landräten und Oberbürgermeistern um eine Besoldungsstufe nach unten).

Im gegenständlichen Fall, also bei der Frage der Einstufung des Grundgehaltes von Landrat Faltermeier gemäß aktueller Rechtsverordnung in B 5 oder B 6, darf meines Erachtens auch nicht der Umstand außer Acht gelassen werden, dass der Landrat drei bezahlte und vom Kreistag gewählte Stellvertreter hat. Hier hat der Landrat einen sehr großen Spielraum, Arbeitsbelastung zu delegieren. Macht er dies nicht, wofür die täglichen Zeitungsberichte über die persönliche Teilnahme von Landrat Faltermeier an Festen, Ehrungen usw. sprechen, dann ist das eine persönliche Entscheidung des Landrates, basierend auf politischen (Eigenwerbung) und nicht auf sachlichen Gründen. Auf jeden Fall kann aus dieser persönlichen Entscheidung des Landrates von ihm kein Argument für eine unvermeidbar hohe Arbeitsbelastung abgeleitet werden.

E. Umfang der finanziellen Kürzungen bei Landrat Faltermeier.

Neben seinem jetzigen Grundgehalt in Höhe von € 7311,79 erhält Landrat Faltermeier eine monatliche Dienstaufwandentschädigung in Höhe von derzeit € 860,72. Dies ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von € 8.172,51.

Nach der beantragten Reduzierung der Überzahlung der Dienstaufwandsentschädigung für Landrat Faltermeier von € 860,72 auf € 614, 82 (s. diesbezüglichen Antrag vom 05.10.04) und der Reduzierung des Grundgehaltes von € 7.311,79 auf, bliebe noch ein Gesamtbetrag in Höhe von € 7.541,05 plus Nebeneinkünfte aus dem Amt des Landrates.

Bei der Beurteilung der angemessenen Besoldung des Landrates sind meines Erachtens auch die Nebeneinkünfte, welche Hubert Faltermeier aus seiner politischen Tätigkeit als Landrat bezieht, zu berücksichtigen (Wichtig: Außen vor haben jedoch meiner Ansicht nach zusätzliche Einkünfte von Hubert Faltermeier als Privatperson zu bleiben!).

Bei den Tätigkeiten mit Zusatzeinkünften, welche von Landrat Faltermeier im Rahmen der normalen Dienstzeit verrichtet werden, handelt es sich z. B. um seine Tätigkeit als Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse Kelheim. Dieses Amt übt Hubert Faltermeier im Wechsel mit dem Kelheimer Bürgermeister kraft seines Amtes als Landrat aus. Hier erhält Landrat Faltermeier einen beträchtlichen monatlichen Zusatzverdienst.

Anmerkung: Bei den Recherchen zur genauen Höhe dieser Einkünfte als Verwaltungsratvorsitzender musste ich feststellen, dass diese als eine Art „Geheime Reichssache, nur für hohe Stabsoffiziere“ gehandhabt werden, welche um jeden Preis geheim zu halten sind. Das ganze ist mehr als eigenartig, wenn man bedenkt, dass erst vor kurzem in der Tagespresse die Einkünfte aller Verwaltungs- und Aufsichtsräte der Institutionen der Stadt Regensburg veröffentlicht wurden. Warum werden nicht auch im Landkreis Kelheim die Karten auf den Tisch gelegt?

Weitere Tätigkeiten, die Landrat Faltermeier im Rahmen der normalen Dienstzeit verrichtet sind z. B. die eines Ausschussvorsitzenden beim Bayer. Landkreistag, oder die des Vorsitzenden des Rettungszweckverbandes. Eine Zwitterstellung nimmt die Tätigkeit als Kreisvorsitzender des BRK ein.

Fazit:

In Zeiten äußerst knapper Haushaltskassen sollten auch Spitzenpolitiker, die wahrlich sehr gut mit Steuergeldern für ihre Haupttätigkeit entlohnt werden und viele Einnahmen aus politischen Zusatzämtern beziehen, sich solidarisch mit dem einfachen Bürger zeigen. Dieser einfache Bürger würde finanzielle Einschnitte für sich selbst wesentlich eher akzeptieren, wenn er sieht, dass auch bei denen ganz Oben eingespart wird. Auch würde so Radikalisierungstendenzen, wie wir sie vor wenigen Wochen bei den Wahlen in Ostdeutschland erleben mussten, entgegen gewirkt.

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