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Pressemitteilung

Gerecht sparen, auch an der Spitze!

hier: Fortsetzung der ÖDP-Initiativen für mehr Gerechtigkeit bei den Sparbemühungen des Landkreises Kelheim – Reduzierung der Dienstaufwandsentschädigung des Landrats

Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz

In Fortsetzung der vielfältigen bisherigen ÖDP-Initiativen für mehr Gerechtigkeit bei den Sparbemühungen des Landkreises Kelheim stelle ich nachfolgenden Antrag:

Die monatliche, zusätzlich zum Hauptgehalt des Landrates gezahlte Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von € 860,72 wird auf € 614, 82 reduziert.

Begründung:

Gemäß Artikel 72 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte i. V. m. der Anlage 2 hierzu, erhalten Landräte für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in ihrer Lebensführung eine angemessene monatliche Dienstaufwandsentschädigung zusätzlich zu ihrem Hauptgehalt. Der derzeit gültige Rahmen für Landräte beträgt € 614,82 bis € 860,72. Nach Auskunft der Landkreisverwaltung erhält der Kelheimer Landrat seit Amtsantritt den Höchstsatz, also aktuell € 860,72.

Mit der Dienstaufwandsentschädigung sollen pauschal (also ohne Einzelnachweis) insbesondere die Kosten für Dienstreisen innerhalb des Landkreises, aber auch persönliche Mehraufwendungen (Kleidung usw.) abgegolten werden.

Angesichts des Umstandes, dass der Kelheimer Landrat sich zu den allermeisten Dienstfahrten im Landkreis (Weltliche Festbesuche, Kirchliche Feiern, Gratulationen, Ehrungen, Eröffnungen, Einweihungen usw.) vom Chauffeur im Dienstwagen fahren lässt, erscheint es mir doch nahe liegend, dass hier eine massive Überbezahlung, statt einem vom Gesetzgeber verlangten angemessenen Auslagenersatz stattfindet.

Amüsante Anmerkung am Rande: Auch die erhöhten Aufwendungen des nach eigenen Worten „persönlich sehr sparsamen“ Kelheimer Landrats für Repräsentationskleidung, erscheinen angesichts der Feststellung vieler Zeitgenossen, dass der Landrat eh „immer mit denselben Anzügen rumläuft“ fraglich (Aus dem Blickwinkel der Ressourcenschonung ist es andererseits sehr löblich, wenn nicht unnötig Ressourcen durch den Landrat beansprucht werden).

Fazit:

Der zu den bestverdienenden Personen im Landkreis Kelheim zählende Landrat kann es vor dem Hintergrund der oben geschilderten Umstände locker verkraften, wenn seine zusätzlich zum Hauptgehalt und zusätzlich zu den vielen Nebeneinkünften gezahlte Dienstaufwandsentschädigung von der bayernweit zulässigen Maximalhöhe in Höhe von € 860,72 auf ohnehin schon äußerst großzügige € 614,82 gekürzt wird. Dabei handelt es sich noch nicht ein Mal um ein persönliches finanzielles Opfer des Landrates als Beitrag zur Kostenersparnis des hoch verschuldeten Landkreises, es handelt sich lediglich um eine Verminderung einer Überzahlung.

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