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Pressemitteilung

Förderung Kreisjugendring; hier: Antrag zu TOP 10 der Kreistagssitzung am 29.06.2004

ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz beantragt für die Ausschussgemeinschaft ÖDP/Grüne im Kreistag

Die AG ÖDP/Grüne stellt hiermit folgenden Antrag zu TOP 4 der Kreistagssitzung am 29.06.2004:

Der Landkreiszuschuss an den Kreisjugendring wird im Haushaltsjahr 2004, wie bereits in der Kreistagssitzung vom 15.2.04 durch die AG ÖDP/Grüne gefordert, von € 80.000 auf € 85.000 angehoben. Aus Gründen der Planungssicherheit stellt der Kreistag dem KJR auch für das Jahr 2005 einen Ausschuss in gleicher Höhe in Aussicht.

Anmerkungen:

1. Bereits bei der Verabschiedung des Kreishaushaltes 2004 am 15.12.03 war dem Kreistag bekannt, dass die Aufrechterhaltung der Zuschusskürzung des Landkreises an den KJR von € 89.000 auf € 80.000, einen schweren Eingriff in die Substanz der vorbeugenden Jugendarbeit des KJR bedeutet. Dies auch vor dem Hintergrund der parallelen Kürzungen durch den Freistaat Bayern. Leider wurde der Argumentation der AG ÖDP/Grüne von keiner anderen politischen Gruppierung im Kreistag und auch nicht von Landrat Faltermeier konsequent gefolgt, da alle Genannten dem Kreishaushalt mit dem Ansatz von nur € 80.000 für den KJR zustimmten. Jetzt plötzlich, Ende Mai 2004, kommt ein Antrag an den Kreistag auf außerplanmäßige Mittelerhöhung für den KJR um genau den von der AG bereits im Dezember geforderten Betrag, obwohl sich an den bereits damals bekannten Rahmenbedingungen nichts geändert hat.

2. Im Gegensatz zum vorliegenden Antrag der SPD hält es die AG ÖDP/Grüne für nicht ausreichend, nur für das Jahr 2004 eine Rücknahme der überproportionalen Kürzung des KJR vorzunehmen. Aus Gründen der Planungssicherheit sollte deshalb dem KJR angesichts des fortgeschrittenen Jahresverlaufes bereits auch für das Jahr 2005 ein Zuschuss in Höhe von € 85.000 in Aussicht gestellt werden.

3. Im Gegensatz zum Antrag der SPD-Fraktion, der keinerlei Vorschlag zur Gegenfinanzierung der nun überplanmäßigen Ausgabe erhält, schlägt die AG eine Reduzierung der Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt um € 5.000 als Gegenfinanzierung der höheren Ausgaben bei Hhst. 4515.7601 vor.

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