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Pressemitteilung

Förderung des ländlichen Raumes; hier: Forderung an die Bayer. Staatsregierung zum Erlass einer Rechtsnorm zur Nutzung von EU-Fördergeldern in Sachen kabelgebundenem DSL-Ausbau in ländlichen Bereichen

Antrag der drei ÖDP-Kreisräte im Kelheimer Kreistag

Hiermit stellen wir für die ÖDP folgenden Antrag zur Behandlung und Abstimmung im Kreistag Kelheim:

Der Landkreis Kelheim fordert von der Bayer. Staatsregierung:

Im Interesse

einer Förderung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes

sowie der Gesundheitsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger,

ersucht der Landkreis Kelheim die Bayer. Staatsregierung zum Erlass einer Rechtsnorm, welche es ermöglicht, jetzt schon bereit stehende EU-Fördergelder für den Ausbau des kabelgebundenen DSL-Netzes im ländlichen Raum in Anspruch zu nehmen.

Begründung der Anträge:

Wie aus den Medien hinlänglich bekannt ist, gibt es erhebliche Unterschiede bei der Verbreitung der kabelgebundenen Datenübertragungstechnik DSL (und seiner kabelgebundenen Variationen) zwischen städtischen und ländlichen Bereichen. Die Deutsche Telekom macht die Verlegung von Glasfaserkabeln davon abhängig, dass sich in den zu versorgenden Orten eine Mindestanzahl von Nutzern vorher schriftlich zur Beantragung von DSL-Anschlüssen verpflichtet (s. z.B. Gemeinden Essing und Teugn)

Seitens der Europäischen Union werden mittlerweile Fördergelder zu Verfügung gestellt, so dass der Ausbau des DSL-Netzes mit bis zu 50% gefördert werden kann. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern (z.B. Ober-Österreich), hat Bayern bisher die Inanspruchnahme von EU-Fördergeldern abgelehnt. Statt dessen setzt Bayern alternativ auf die Datenübertragung durch neue Funksender (beschrieben mit dem verharmlosenden Wort „Breitbandversorgung“). Dieser Weg der bayerischen Staatsregierung bedeutet eine weitere massive (eigentlich überflüssige) Belastung der bayerischen Bevölkerung durch Elektrosmog in massivem Ausmaß. Er bedeutet auch, dass in vielen Regionen neue „Downlink“-Sendemasten (Daten herunterladen aus dem Internet) aufgebaut werden müssen und gleichzeitig auf jedem teilnehmenden Haus(halt) ein „Uplink“-Sender (Datenübertragung ins Internet) installiert werden muss. Wie sich jeder leicht vorstellen kann, bedeutet dies eine –noch dazu völlig unnötige Elektrosmogbelastung- für alle Bürgerinnen und Bürger durch viele tausend neue Sender, ganz egal, ob sie einen DSL-Anschluss haben wollen oder nicht.

Noch ein paar technische Hinweise:

Wimax bedeutet bei weitem eine geringere Zukunftssicherheit als der Ausbau von DSL via Glasfaserkabel. Die Leistungsrate von WiMAX beträgt im Labor max. 100 – 130 MegaBit/s. In der Praxis sinkt diese theoretische Datenübertragungsrate durch Witterung, Geländeunebenheiten, Abschattungen durch Bäume oder Bauwerke, Entfernung (Funk-DSL hat wenige Kilometer Reichweite), sowie durch User-Nachfrage jedoch bis in den kiloBit/s-Bereich. Ein Glasfaserkabel erreicht unter Produktionsbedingungen 40 GigaBit/s und im Laborversuch von Siemens Networks bereits 111GigaBit/s über eine Distanz von 2400KM (Quelle: www.heise.de/newsticker meldung/87609). Die Leistungskapazität eines Glasfaserkabels liegt somit um ein Vieltausendfaches höher als Funk-DSL. Wenn man bedenkt, dass sich die Multimediadaten durch HD-DVD, Blue-Ray u.ä. schnell vervielfachen und das Internet von Radio- und Fernsehsendern immer mehr als Übertragungsmedium entdeckt wird, kann WiMAX zukünftig keine Alternative zu herkömmlichen Glasfaserleitungen sein. Deshalb ist ein Ausbau des Glasfasernetzes dem Ausbau von Funk-DSL (WiMAX) alleine schon aus technischen Gründen vorzuziehen.

Zusammenfassend hier die Argumente für eine Förderung des leitungsgebundenen Ausbaus:

1. Höhere Datenübertragungsraten bei einem leistungsfähigen leitungsgebundenen DSL-Netz im Gegensatz zum Funk-DSL (Wimax).

2. Geringere Störanfälligkeiten innerhalb des leitungsgebundenen DSL-Systems und keine Störauswirkungen auf andere technische Geräte

3. Höhere Datensicherheit des leitungsgebundenen Datenaustausches gegenüber der Funkübertragung

4. Das Gebot des diskriminierungsfreien Zuganges zur Leitungsinfrastruktur der Telekom wird durch die Bundesnetzagentur überwacht und gestattet die Nutzung der Glasfaserkabel auch durch andere Anbieter.

5. Vermeidung von zusätzlichen gesundheitlichen Gefahren durch einen weiter steigenden massiven Elektrosmog gemäß dem Alara-Prinzip (“As low as reasonable achievable“). Siehe hierzu auch die Anlage mit Bewertung von Prof. Dr. Ruzicka, Uni Wien.

Mit freundlichen Grüßen

Per e-mail

Peter-Michael Schmalz,
Dr. med Klaus Krumbacher,
Dr. med. Richard Pickl
(Kreisräte)

Anlagen:

Bericht von Prof. Ruzicka (Uni Wien) über Gefährdungspotential Datenübertragung per Funk Schreiben von MdL Martin Neumeyer (CSU) vom 22.03.07 über die Fördersituation bei DSL

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