Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Ergänzungsantrag zum Antrag auf Errichtung einer PV-Großanlage auf dem Donau-Gymnasium Kelheim

Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-MIchael Schmalz im Kelheimer Kreistag

Hiermit stelle ich einen Zusatzantrag zu meinem Antrag vom 20.06.2012 (Groß-PV-Anlage auf das Dach des Donau-Gymnasiums Kelheim) und gebe noch einige Hinweise.

Aus meiner Sicht sollte aus Umweltschutzgründen (umwelttechnische Produktionsbedingungen im Zulieferbereich und bei der eigentlichen Produktherstellung, Art der genutzten Energie für die Produktion, Entsorgungsbedingungen, Transportstrecken, Regionalitätsprinzip usw.), ethischen und volkswirtschaftlichen Gründen nach Möglichkeit auf deutsche/europäische Module zurückgegriffen werden. Dabei ist mir schon klar, dass die Erreichung dieses Unterfangens bei öffentlicher Ausschreibung - ganz im Gegensatz zu einem Rechtsgeschäft eines Privaten- schwieriger ist.

Es gibt jedoch einige legale Ausschreibungsmöglichkeiten, das aus Umwelt-, ethischen und volkswirtschaftlichen Gründen wünschenswerte Ziel trotzdem mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erreichen.


A. Bereich der Ausschreibung

1. Zertifizierung der Firmen

Wünschenswert wäre es, nachgewiesene Zertifizierungen (ISO 9001,ISO 14001,OHSAS 18001) zu verlangen. Da die Zertifizierungen nicht in jedem Land Anwendung finden und eine diskriminierungsfreie Ausschreibung stattfinden muss, müsste dann in der Ausschreibung der Zusatz "oder gleichwertig" verwendet werden.

Die DIN-Normen betreffen betriebliche Abläufe und ein Umweltmanagement, OHSAS betrifft die Arbeitsbedingungen. In Italien (dort gilt das gleich europäische Recht wie in Deutschland) werden nach Firmenangaben nur Module durch die öffentliche Hand gekauft, welche die OHSAS-Norm erfüllen.

Was ist OHSAS? Zitat: "Eine Zertifizierung nach OHSAS 18001 eignet sich für jedes Unternehmen. Also auch für Sie, wenn Sie nachhaltig die Arbeits- und Gesundheitsrisiken für Ihre Mitarbeiter, Besucher oder Kunden senken möchten. Die Occupational Health and Safety Assessment Series, kurz OHSAS 18001, ist das bekannteste Arbeitsschutzmanagementsystem. Anerkannt in mehr als 80 Ländern weltweit. Mit einer Zertifizierung belegen Sie, dass in Ihrem Unternehmen die Gesundheit und Sicherheit Ihre Mitarbeiter Priorität hat"


2. Qualitative Anforderung an die Anlagenbestandteile (insbesondere Module)

Es gibt einige legale Ausschreibungsmöglichkeiten, das aus Umwelt-, ethischen und volkswirtschaftlichen Gründen wünschenswerte Ziel der Vermeidung "kritischer" PV-Anlagenbestandteile (insbesondere der Module) zu vermeiden.

Schutzglasstärke: In die Ausschreibung kann eine Schutz-Glasstärke von 4 mm als Pflichtkriterium aufgenommen werden. Chinesische Module verwenden aus Kostengründen grundsätzlich nur 3 mm starke Module.

Vernetzungsgrad des EVA-Folien: Ein weiterer Bereich ist die Qualität des Vernetzungsgrades der oberen und unteren EVA-Folien (oberhalb und unterhalb der Solarzellen) miteinander. Hier geht es um die Langzeitstabilität. Deutsche/europäische Modulhersteller haben zumeist höhere Qualitätsanforderungen als "Dumping-Produkte". In diesem Bereich ist es jedoch - zugegeben- sehr schwierig klar definierte Qualitätsanforderungen für eine Ausschreibung zu formulieren, was jedoch nichts an bestehenden Qualitätsunterschieden ändert.

Rückstromfestigkeit: Die Rückstromfestigkeit sollte mindestens 17 Ampere (deutsche/europäische Hersteller) betragen. Chinesische Module haben in der Regel nur 15 Ampere. Eine niedrige Rückstromfestigkeit kann unter bestimmten Bedingungen bei mehreren parallel geschalteten Strings zu Mindererträgen oder auch langfristig zu Schäden an Zellen führen. Die Rückstromfestigkeit kann ebenso wie die Glasstärke als ein klar definiertes Ausschreibungskriterium verwendet werden.

3. Wechselrichter

Hier geht es mir um eine Vermeidung unnötiger elektromagnetischer Befehdung. In meiner Verantwortung als Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzreferent des Marktes Langquaid sorge ich seit 2002 dafür, dass in allen öffentlichen Einrichtungen bei Sanierungen und Neubauten unnötige Belastungen durch elektromagnetische Felder vermieden werden. Dies wird dadurch erreicht, dass bei Baumaßnahmen (z.B. Kindergärten/Schulen) nur abgeschirmte elektrische Leitungen und Steckdosen verwendet werden. Auch im Bereich der Photovoltaik habe ich für den Ausschluss zusätzlicher elektromagnetischer Befeldung Sorge getragen.

Grundsätzlich ist es so, dass der Solarstromerzeugungsbereich Gleichstrombereich ist (ohne elektromagnetische Wechselfelder). Erst der Wechselrichter wandelt Gleichstrom in Wechselstrom um und speist diesen dann in das öffentliche Netz ein. Aus dem Wechselstromfeldbereich können jedoch in geringem Ausmaß Oberschwingungen in den Gleichstrombereich hineinwirken. Das ist insbesondere zur Nachtzeit der Fall, wenn kein Gleichstrom produziert wird. Aber auch zur Tagzeit ist ein Überschwingen in sehr geringem Ausmaß möglich. Um dieses (wenn auch nur sehr geringe) Überschwingen grundsätzlich von vorneherein zu verhindern, sollten nur Wechselrichter mit Trafos zum Einsatz kommen. Diese haben zwar einen vernachlässigbar geringeren Wirkungsgrad als trafolose Wechselrichter, verhindern jedoch von vorneherein einen Übertritt von Wechselfeld-Oberschwingungen in den Gleichstrombereich. Der Raum, in welchem die Wechselrichter untergebracht sind, sollte, wenn nötig, abgeschirmt werden (ist mit sehr einfachen Mitteln und sehr geringem Aufwand möglich). Die Wirksamkeit der von mir in den öffentlichen Einrichtungen des Marktes Langquaid veranlassten Vorsorgemaßnahmen bei PV-Anlagen wurden durch einen unabhängigen Sachverständigen durch Feldmessungen vor Ort auch in praxi überprüft und belegt. Eine solche Belegmessung könnte auch im Donau-Gymnasium durchgeführt werden.

4. Anzeigetafel

Meinem Kenntnisstand nach gibt es ein Förderprogramm des Bundes mit hohem Fördersatz, welches zum Ziel hat, in öffentlichen Einrichtungen (insbesondere auch Schulen), die Wirksamkeit und Arbeitsweise von umweltfreundlicher Energieerzeugung durch Solarstrom zu betonen. Eine solche digitale Anzeigetafel (Bruttokosten je nach Ausführung ca. € 2.000, abzüglich Bundesförderung) sollte auch im DGK Verwendung finden.


B. Sitzungsunterlagen

In den Sitzungsunterlagen habe ich nur Berechnungen für einen 10-Jahreszeitraum vorgefunden. Ich beantrage daher eine Ergänzung auf den üblichen 20-Jahreszeitraum, welcher auch dem gesetzlich garantierten Einspeisevergütungszeitraum (20 Jahre plus Jahr der Installation) entspricht. Hieraus wird dann deutlich, dass nach 20 Jahren, auch bei Verwendung deutscher/europäischer Module, ein Rein-Gewinn im sechstelligen Bereich entsteht.

Mit freundlichen Grüßen

Peter-Michael Schmalz, Kreisrat
ÖDP-Sprecher im Kreistag Kelheim
Referent und Ausschussvorsitzender des Marktes Langquaid
für die Bereiche Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zurück