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Pressemitteilung

Entgegnung der ÖDP zur Pressemitteilung von Landrat Faltermeier über das "Ergebnis" unserer Anfrage an die Regierung von Niederbayern bezüglich der Vorwürfe von Rechnungsprüfer, Kreistagskollege (CSU) und Bürgermeister Franz Kiermaier aus...

Presseinformation von ÖDP-Kreisrat Dr. Klaus Krumbacher

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Presseberichterstattung übermittle Ich Ihnen als einer

der anfragenden Kreisräte folgende Stellungnahme:

1. Mit großem Zweifel an einer neutralen Presseberichterstattung in dieser Sache darf ich feststellen, dass von Teilen der Landkreis-Presse (s. z.B. MZ vom 16.09.06) das "sog. Ergebnis" einer Prüfung unserer Anfrage vom 14.06.06 nun mit einer alleinigen Kommentierung des Landrates versehen wurde. Es wäre fair und ausgewogen gewesen, gleichzeitig auch bei den drei anfragenden Kreisräten und beim auslösenden Beschwerdeführer, Rechnungsprüfer Franz Kiermaier, eine Stellungnahme zu dem Schreiben der Regierung vom 06.09.06, eingegangen bei uns am 13.09.06, einzuholen und zu veröffentlichen.

2. Entgegen der Darstellung in der Presse und dem zugrunde liegenden Schreiben der Regierung vom 06.09.06, haben wir nachweislich (s. unsere Originalanfrage vom 14.06.06 im Anhang an dieses Schreibens) nie eine Aufsichtsbeschwerde in dieser Sache bei der Regierung eingereicht. Vielmehr hatten wir eine Anfrage mit 4 Teilfragen an die Regierung von Niederbayern gestellt, und nicht, wie von Ihnen fälschlicherweise wieder gegeben, eine Aufsichtsbeschwerde erstattet. Gegen diese unzulässige Unterstellung verwahren wir uns ausdrücklich. Wenn wir eine Aufsichtsbeschwerde stellen hätten wollen, dann hätten wir uns davor auch nicht gescheut.

3. Zu keinem Zeitpunkt haben die drei anfragenden Kreisräte Landrat Faltermeier "schwere Versäumnisse, Fehleinschätzungen usw." in Bezug auf den Haushalt 2004 vorgeworfen. Dieses ist objektiv falsch. Richtig ist vielmehr, dass wir uns in unserer Anfrage auf die detaillierten Vorwürfe durch ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses (CSU) in der damaligen Sitzung des Kreistages und auf einen Pressebericht hierüber beziehen. Aufgrund dieser, von dritter Seite geäußerten Vorwürfe, wollten wir Klarheit von übergeordneter Stelle haben, was tatsächlich Sache ist .

4. Nach Eingang des "Ergebnis"-Schreibens der Regierung vom 13.09.06 mit der falschen Darstellung des Sachverhaltes (keine Beschwerde, keine Unterstellung wie in 2. und 3. dargelegt) haben wir uns telefonisch und per e-mail noch am gleichen Tag an die Regierung gewandt und umgehend eine Richtigstellung verlangt. Diese von uns erbetene Richtigstellung seitens der Regierung ist dann auch umgehend mit Regierungs-Schreiben vom 14.09.06, eingegangen bei uns am 16.09.06, erfolgt.

5. Auch der Presse gegenüber haben wir uns die Vorwürfe von Herrn Kiermaier weder schriftlich noch mündlich zu eigen gemacht (auch das ist schriftlich belegt). Gerade weil wir offen an diesen vom Rechnungsprüfer ausführlich und für uns alle überraschend in der Sitzung herangetragenen Sachverhalt heran gehen, haben wir die Anfrage an die übergeordnete Behörde mit der Bitte um Rechtsauskunft gestellt. Da jeder berichtenden Zeitung im Landkreis unsere Originalanfrage vorlag (es wurde auch im Juni korrekt darüber berichtet), hätten wir uns auch von den zuständigen Redakteuren eine nicht ungeprüfte Übernahme der objektiv unwahren Landratskommentierung erwartet. Leider hat es sich bei verschiedenen Presseorganen im Landkreis eingebürgert, dass immer wieder über Pressinformationen seitens des Landrates ohne gleichzeitige Anfrage hierzu bei den vom Landrat attackierten Kreisräten berichtet wird. Wird hingegen von Kreisräten eine Presseinformation heraus gegeben, dann erfolgt von bestimmten Presseorganen immer zuerst eine Anfrage beim Landrat, was dieser hierzu sagt. Dies ist eine höchst unfaire Ungleichbehandlung von Mandatsträgern.

6. Wir haben auch vor der Stellung unserer Anfrage bei Rechnungsprüfer Kiermaier nachgefragt, ob er seine Vorwürfe aufrecht erhält und wir diese dann bei der Regierung überprüfen lassen dürfen. Er hat uns hierzu sein Einverständnis gegeben.

7. Es wäre unverantwortlich, wenn solch gravierende Vorwürfe eines Mitgliedes des Rechnungsprüfungsausschusses von den anderen Kreisräten mit einem "Nebensatz" abgetan würden, so wie es von Seiten des Landrates in der Sitzung bzw. im Protokoll praktiziert wurde. Vielmehr gebietet es die Amtspflicht eines jeden Kreisrates sich ein möglichst objektives Urteil über diese Vorwürfe zu bilden. Dafür wurden wir vom Bürger gewählt. Um diese Aufgabe gewissenhaft erfüllen zu können, hatten wir um haushaltsrechtliche Auskunft gebeten.

8. Das erste Antwortschreiben der Regierung von Niederbayern zeigt, wie wichtig es ist, dass Sitzungsprotokolle korrekt geführt werden, da die Regierung sich bei der Beantwortung unserer Anfrage im Wesentlichen nur auf das sehr knappe Sitzungsprotokoll bezieht, welches die Vorwürfe des Rechnungsprüfers eben nur vage und lediglich ansatzweise wiedergibt. Die Regierung verweist in einer mündlichen Auskunft vom 13.09.06 darauf, dass es die Aufgabe der Kreisräte ist, für ein in deren Augen vollständiges Sitzungsprotokoll zu sorgen. Leider müssen wir Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass in letzter Zeit mehrfach auch z. B. aus der CSU-Fraktion Anträge auf Protokollkorrektur gestellt wurden. Mehrfach erhielten wir jedoch von der Verwaltungsspitze die Auskunft, dass im Protokoll nur die Mindestdaten wie Anwesenheit und die Beschlüsse selbst enthalten sein müssen. Äußerungen von einzelnen Kreisräte wären nicht Pflichtinhalt.

9. Und hier beißt sich die Katze selbst in den Schwanz. Die Regierung als um Auskunft gebetene Stelle bezieht sich nur auf das offizielle Sitzungsprotokoll, welches jedoch den Sachverhalt gar nicht im Detail beinhaltet und hat deshalb auch nicht die Details der in ca. 15 Minuten vorgetragenen einzelnen haushaltsrechtlichen Vorwürfe von H. Kiermaier geprüft. Die Regierung vertritt die Auffassung, dass es nicht die Aufgabe der Rechtsaufsicht ist zu prüfen, ob "die im Rahmen einer Kreistagssitzung von einem Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses getätigten Feststellungen richtig oder falsch sind".

10. Schon gar nicht hat die Regierung zum Vorwurf von MdL Neumeyer (CSU) Stellung genommen, dass der Landrat in Wahlveranstaltungen kurz vor der Landratswahl 2004, erklärt hat, dass bei den Kreiskrankenhäusern alles im grünen Bereich sei. Die Beurteilung dieses Vorwurfes wäre sicher interessant gewesen.

11. Da die Prüfung bei der Regierung also gar nicht die vollständige und unmittelbare Prüfung der harten Vorwürfe des Rechnungsprüfers zum Gegenstand hatte (die Regierung hätte ja z. B. vom Rechnungsprüfer eine schriftliche ausführliche Stellungnahme zu seinen Vorwürfen anfordern können), und wir somit also immer noch nicht sicher wissen, was nun tatsächlich dran ist an den Vorwürfen des Rechnungsprüfers , werden wir das Schreiben der Regierung an Rechnungsprüfer, Kreisrat und Bürgermeister Kiermaier mit der Bitte um Würdigung weiter leiten.

12. Es ist bezeichnend für den polemischen und unsachlichen Stil des Landrates wenn er kritisch nachfragenden Kreisräte wiederholt persönlich niveaulos beleidigt. In unserer Demokratie ist eben "Ruhe nicht die oberste Bürgerpflicht".

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus Krumbacher

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