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Pressemitteilung

Eilantrag - Grundsatzentscheidung Nichteinzug Büchergeld

Antrag von ÖDP-Sprecher Peter-Michael Schmalz im Kelheimer Kreistag

Wie der Presse in der letzten Woche zu entnehmen war, haben sehr viele bayerische Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte nach dem (ungewollten vorzeitigen) Bekanntwerden der Kehrtwende der CSU-Staatsregierung in Sachen Büchergeld verfügt, das laufende Verfahren zum Einzug des Büchergeldes zu stoppen.

Wie der Pressemitteilung des Bayerischen Kultusministers Schneider vom 28.09.07 (s. Homepage Kultusministerium) zu entnehmen ist, soll es den Kommunen bereits im aktuell begonnenen Schuljahr 2007/2008 freigestellt werden, ob sie das Büchergeld überhaupt einziehen oder nicht.

Da die Bürgermeister und Landräte für diese Grundsatzentscheidung keine gesetzliche Kompetenz haben, sondern nur der jeweilige Ausschuss der jeweiligen Gemeinde bzw. des jeweiligen Landkreises dafür zuständig ist, stelle ich hiermit folgenden Eil-Antrag zur nächsten Kreisausschusssitzung:

1. Der Landkreis Kelheim beschließt, dass bereits im Jahr 2007/2008, das Büchergeld vom Landkreis Kelheim generell nicht mehr eingezogen wird (der Büchergeldeinzug soll also nicht nur aufgeschoben werden (jetziger Sachstand), sondern überhaupt nicht mehr stattfinden)

2. Der Landkreis drängt bei der Staatsregierung auf einen möglichst hohen Erstattungssatz des Freistaates Bayern für die von den Landkreis-Schulen angeschafften Schulbücher.

Anmerkungen und Begründung zum Antrag:

Nach Auffassung der ÖDP ist Bildung eindeutig Staatsaufgabe. Bereits zu Beginn der Einführung des Büchergeldes vor 2 Jahren hat die ÖDP mit einer schriftlichen Massenprotestaktion, getragen von mehreren tausend Bürgern, für die Abschaffung des Büchergeldes votiert.

Am 12.11.2005 hat die ÖDP im Kreisausschuss des Landkreises Kelheim beantragt, dass der Landkreis die Bayerische Staatsregierung auffordert, das unsoziale, bildungspolitisch absolut verkehrte und darüber hinaus mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbundene Büchergeld wieder abzuschaffen. Am 30.11.2005 hat der Kreisausschuss den Antrag der ÖDP mit 9:4 Stimmen angenommen und den Landrat beauftragt, die Forderung umgehend an die Bayer. Staatsregierung zu richten.

Anschließend hat die ÖDP mehrere Musterklagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Abschaffung des Büchergeldes geführt. Am 19.04.07 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof hierzu entschieden, dass ein Büchergeld zwar theoretisch zulässig ist, dass das Kultusministerium jedoch jedes Jahr eine genaue Berechnung der tatsächlichen Kosten für anfallende Bücher durchführen muss, was bisher unterblieben ist. Vor dem Hintergrund dieser vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof auferlegten und kostenträchtigen Mammut-Verwaltungsaufgabe, sowie angesichts des Protestes vieler Bürgerinnen und Bürger, hat die CSU-Spitze schließlich doch eingelenkt und das Ende des Büchergeldes (jedoch erst für nächstes Jahr) angekündigt.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter-Michael Schmalz
ÖDP-Sprecher im Kreistag Kelheim

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