Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Effektiver Klimaschutz im Verantwortungsbereich des Landkreises Kelheim; hier: Definition von festen Klimaschutzzielen und Überprüfung ihrer Einhaltung

Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Kelheimer Kreistag

Sowohl im Kyoto-Protokoll von 1997 als auch im darauf nachfolgenden Klimaschutzabkommen für die Zeit nach 2012 werden von den Regierungen der Unterzeichnerstaaten feste Klimaschutzziele formuliert. Um diese Klimaschutzziele einzuhalten, sind nicht nur Bürger, Gewerbe und Industrie, sondern ist insbesondere auch die öffentliche Hand in einer Vorbildfunktion gefordert, diese Klimaschutzziele durch entsprechende Maßnahmen zu erreichen.

Am 16.Juni 1998 hat sich die Bundesrepublik Deutschland auf EU-Ebene verpflichtet, ihre Treibhausemissionen gegenüber der Ausgangsbasis von 1990 um 21% zu reduzieren. Weitere, noch weit schärfere Reduzierungen sind jedoch laut Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium nötig, um den bereits begonnenen drastischen Klimaveränderungen entgegen wirken zu können.

Auch für den Landkreis Kelheim ist es daher nach Ansicht der ÖDP sinnvoll und notwendig, die Entwicklung der Treibhausemissionen im eigenen Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand (Landratsamtsgebäude, Förderschule, Realschulen, Gymnasien, Berufsschule, Krankenhäuser, Landkreis-Bauhof, Fuhrpark usw.) objektiv zu dokumentieren. Dies geschieht, wie auf Ebene des Bundes, am besten dadurch, dass von einem festen zeitlichen Bezugspunkt aus, alljährlich die Entwicklung der Treibhausemissionen dokumentiert wird. Nur so kann man wissen, wie erfolgreich tatsächlich die jeweiligen Klimaschutzbemühungen sind. Nur so können auch rechtzeitig zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausemissionen ergriffen werden, falls die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen sollten.

Für die ÖDP im Kreistag Kelheim stelle ich daher die Anträge, dass

1. der Landkreis Kelheim dem Beispiel des Bundes und der Länder folgt und auch für sich klare zahlenmäßig definierte Klimaschutzziele in seinem eigenen Verantwortungsbereich festlegt und den Grad der Zielerreichung jährlich dokumentiert;

2. die Zielvorgaben mindestens dem entsprechen, was das IPCC (Klimarat) der UN (Vereinten Nationen) aus fachlicher Sicht für dringend geboten hält;

3. bei der Zielfestlegung darüber hinaus ein festes Datum bestimmt wird, bis zu dem die im Besitz des Landkreises befindlichen Liegenschaften vollständig von der Versorgung mit fossiler und atomarer Energie auf eine solche mit regenerativen Energien umgestellt werden.

4. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung beantrage ich die Festlegung der Zielmarken in Form einer Richtlinie gemäß Geschäftsordnung durch das Kreistagsplenum.

Hinweise:

1. Auf Energie aus fossilen Brennstoffen und atomarer Energie soll aus Gründen des Umweltschutzes, ihrer nur noch zeitlich begrenzten Verfügbarkeit und den damit verbundenen ständig steigenden Kosten, sowie aus Gründen der Unabhängigkeit von Importen aus dem Ausland nach Möglichkeit gänzlich verzichtet werden.

2. Auch auf Gemeindeebene sollten solche Zielvorgaben für den eigenen Bereich erfolgen. Deshalb habe ich diesen Antrag mit gleicher Zielrichtung in Absprache mit Bürgermeister Blascheck auch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzausschusses des Marktes Langquaid gesetzt. Nach der dortigen Vorberatung soll dann das Plenum die endgültige Entscheidung über die Festlegung von verbindlichen Zielmarken treffen.

3. Auf Landkreisebene könnte der künftig beim Landkreis angestellte Regionalmanager die Vorbereitungen für einen Entscheidung des Kreistages treffen.

per e-mail

Peter-Michael Schmalz, Kreisrat,
Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt-,
Natur- und Verbraucherschutzfragen des Marktes Langquaid

Zurück