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Pressemitteilung

Effektiver Klimaschutz im Verantwortungsbereich des Landkreises Kelheim und Berücksichtigung eines ganzheitlichen ökologischen Ansatzes bei der Sanierung des LRA Kelheim; hier: Ergänzung meiner Anträge vom 12.06.08

Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Kelheimer Kreistag

Zweimal bereits (zuletzt in der Kreisausschusssitzung vom 23.06.08) wurde auf meinen Antrag hin die Entscheidung über das künftige Energiekonzept des zu sanierenden LRA (incl. der Dachausführungsformen) verschoben. Der Grund für meine jeweilige Antragstellung war, dass meiner Auffassung nach die bisher vorliegenden Varianten der Energieversorgung des zur Generalsanierung anstehenden LRA Kelheim nicht den Anforderungen an einen effektiven und langfristig vorausschauenden Klimaschutz gerecht werden. Dies hatte ich in den beiden Kreisausschusssitzungen jeweils ausführlich begründet.

Um meinen Anträgen mit dem Ziel einer energetischen Sanierung des LRA Kelheim mit Vorbildcharakter („Leuchtturmprojekt des Klimaschutzes“) Nachdruck zu verleihen, habe ich mittlerweile Kontakt mit Fachreferenten im Bundesbauministerium, Bundesumweltministerium (BMU), am Forschungszentrum Jülich (der vom BMU beauftragten Koordinationsstelle für den Bereich Erneuerbare Energien), sowie mit weiteren externen Fachplanern mit jahrzehntelanger Erfahrung bei ökologischen Gebäudesanierungen aufgenommen.

Meine Anträge vom 12.06.08 ergänze ich daher wie folgt:

Bisheriger Antrag 1:

Bei der Sanierung bzw. dem Umbau-/Neubau des LRA wird strikt auf Energieeinsparung und insbesondere auf effektive Wärmedämmung nach den neuesten, demnächst in Kraft tretenden Vorgaben des Bundesgesetzgebers, unter Verwendung baubiologisch und ökologisch unbedenklicher Materialien, geachtet (s. auch Vorträge im LRA Kelheim für die Bürger über ökologische Dämmstoffe am 01.06.2008 im Rahmen der Bayerischen Klimawoche)

Zusätzliche Anmerkungen: Wie ich in den Kreisausschusssitzungen erfahren habe, hat der Landrat eine Energieversorgung des LRA mit der Variante Pellet (90%) und Erdgas (10%) als das von ihm favorisierte Modell vorgeschlagen. Eine Nutzung der Solarthermie (der umweltfreundlichsten Energieform überhaupt) wird von ihm im Beschlussvorschlag abgelehnt.

Feststellungen und Kritikpunkte meinerseits:

die dem Konzept zugrunde liegende Wärmebedarfsberechnung basierte bisher nur auf einer Schätzung mit allgemeinen Richtwerten, bezogenauf die wahrscheinliche Nutzfläche des LRA nach dem Umbau. Da noch keine definitiven Parameter bezüglich der Art und Weise der Sanierung feststehen, konnte bisher nach Aussage der Planer keine exaktere Aussage getroffen werden (Vorplanungsphase). Dies hat aber auch unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die absoluten Kosten der Energieversorgung.

Seitens des Landrats wird bei offiziellen Gelegenheiten (s. oben) immer wieder auf die Wichtigkeit des Klimaschutzes hingewiesen. Es ist mir daher völlig unverständlich, wie man in der jetzigen Zeit bei einem neuen Energiekonzept für das LRA, welches für die nächsten 30 Jahre Bestand haben soll, überhaupt noch auf einen fossilen und Preisexplosionen ausgesetzten Energieträger (wie eben Erdgas einer ist) zurückgreifen kann. Ein Ersatzbrenner-System kann ohne weiteres auf Basis regenerativer Energie vorgehalten werden bzw. wäre bei solarer Abpufferung (Pufferspeicher) über z.B. 2 – 3 Wochen ganz entbehrlich.

Die Vorgabe des Landrats (Verwaltung) an ein Ingenieurbüro ist es, ein energetisches Sanierungskonzept auf Basis der Energieeinsparverordnung (EneV) von 2007 zu entwickeln. Ich hingegen hatte beantragt, sich mindestens an die Vorgaben des Referentenentwurfs der EneV 2009 zu halten. Wo liegt der Unterschied? Nach Aussage des Fachreferenten Ryssel vom BMU entspricht die EneV 2007 hinsichtlich der energetischen Anforderungen der EneV 2002, da 2007 keine Verschärfungen eingeführt wurden. Darüber hinaus basiere nach seinen Worten die EneV 2002 auf Energiepreisszenarien aus dem Jahr 1997. Vom Fachplaner erhielt ich die Auskunft, dass es für die EneV 2009 noch keine Berechnungssoftware gäbe und deshalb keine Berechnung möglich wäre. Richtig ist, dass es für die EneV 2009 noch keine Berechnungssoftware gibt. Dass jedoch eine belastbare Berechnung unter Berücksichtigung der Standards der EneV 2009 nicht möglich sei, dem widerspricht Fachreferent Ryssel vom BMU entschieden. Er verweist auf die von der Bundesregierung am 18.06.08 beschlossene Novelle der EneV 2009, welche zwar noch in den Bundesrat muss, jetzt aber bereits auf der Homepage des Bundesbauministeriums sogar mit technischen Details eingestellt ist. Im Schnitt senke sie den Energieverbrauch im Vergleich zu den EneVs 2002 bzw. 2007 um 30% (Hinweis: Die EneV 2009 habe ich als PDF-Dokument diesem Antrag beigefügt)

Antragserweiterung: Das Wärmbedarfs-/energetische Sanierungskonzept des LRA hat sich mindestens an die Vorgaben der EneV 2009 (Beschluss der Bundesregierung vom 18.06.08) zu halten.

Bisheriger Antrag 2:

Der Landkreis Kelheim prüft die Umsetzbarkeit einer vollständigen Versorgung des LRA-Gebäudes mittels Solarthermie unter Verwendung eines sog. großvolumigen Saisonspeichers als Primärquelle, sowie einer klein dimensionierten regenerativen Ergänzungsenergiequelle für den Fall von außergewöhnlich lang andauernden extreme Wetterlagen im Winter.

Zusätzliche Anmerkungen: Wie aus meinen Ausführungen unter 1) ersichtlich ist, kann der Wärmebedarf des LRA bei Beachtung der neuesten Energiestandards (die ab 2009 auch für alle Bürger gelten) im Vergleich zur bisherigen Wärmebedarfsschätzung noch einmal um mindestens 30% reduziert werden. Darüber hinaus können durch die Sanierung (Gr. Sitzungssaal), Neuinstallation (im geplanten Anbau) bzw. Ersatzinstallation (in bestehenden Trakten bzw. Fluren) von Niedertemperatursystemen (z.B. Wand- oder Fußbodenheizung statt Fensternischenheizkörpern) weitere Einspareffekte im Vergleich zur bisherigen Wärmebedarfsschätzung erreicht werden. Dies führt außerdem in Verbindung mit den Ausführungen unter Antrag 3 dazu, dass der Anteil der Solarthermie (die keinerlei Brennstoffkosten verursacht und die umweltfreundlichste Energieerzeugungsform überhaupt darstellt) im Vergleich zur bisherigen im Ausschuss vorgestellten Variante Pellet (95%) und Solarthermie (5%) deutlich gesteigert und die laufenden Wärmebedarfskosten für die nächsten 30 Jahren zusätzlich gesenkt werden können.

Antragserweiterung: Die bisherigen bereits vorliegenden Prüfvarianten für die Einbeziehung der Solarthermie (80 qm, 300 qm) sind unter Berücksichtigung der o. g. Gesichtspunkte (niedrigerer Wärmebedarf durch Einhaltung EneV 2009, Erhöhung des Niedertemperaturanteils bei den Raumheizungen), sowie bzgl. der Nutzung eines ca. 2- 3 Wochen der Heizperiode überbrückenden Solar-Pufferspeichers zu ergänzen. Im Übrigen siehe Antrag 3.

Bisheriger Antrag 3:

Die Ausführung der Baumaßnahmen erfolgt dergestalt, dass eine umfangreiche Nutzung von geeigneten Dach- und Wandflächen für Solarthermie und Photovoltaik möglich ist (eine solche ist im unstreitig nicht schützenswerten und unattraktiven „Plattenbaubereich“ des LRAs durchaus möglich, ganz im Gegensatz zum Bereich des alten Schlosses)

Zusätzliche Anmerkungen: Wie in der Sitzung am 23.06.08 vom Architekten zu erfahren war, besteht die Möglichkeit, auf die (reparaturanfälligen) Flachdächer, geneigte Dächer zu setzen. Aus Denkmalschutzgründen sollte die Dachneigung jedoch nicht höher als 8 Grad sein. Ebenso wurde bestätigt, dass auf den Dächern Photovoltaik (Stromerzeugung) und Solarthermie (Wärmeerzeugung) möglich ist.

PV- und Solarthermiemodule können auf das Dach (im Neigungswinkel des Daches) bzw. auf die senkrechten Mauern montiert werden. Auch ein Bilden des Daches selbst oder der Außenhaut durch die Module ist möglich. Dabei treten zusätzlich zur primären äußerst umweltfreundlichen Energiegewinnung sekundäre finanzielle Synergieeffekte auf, da Dach- und Wärmedämmungsmaterial teilweise eingespart werden können.

Antragserweiterung: Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Varianten und Berechnungsbeispiele für die o. g. genannten Fälle der Nutzung der PV- und Solarthermie (Dächer und Fassaden) unter Einbeziehung der Synergieeffekte, Großanlagenpreisnachlässe und aller Fördermittel vorzulegen.

Bisheriger Antrag 4:

Soweit technisch umsetzbar, ist Regenwasser als Brauchwasser (Bewässerung, Toilettenspülungen) zu nutzen

keine Veränderung des Antrages

Bisheriger Antrag 5:

Der Landkreis prüft alle bestehenden und auch potentiellen Fördermittelquellen (z.B. Eler-Programm, Bafa-Zuschüsse, besonders günstige KfW-Darlehen mit eventuellen Tilgungszuschüssen, direkte Ausreichungen von Ministeriumsseite usw.) für dieses bayernweit einmalige Energiekonzept für ein Landratsamtsgebäude; er wendet sich dabei auch an die zuständigen staatlichen Stellen (z.B. Bayer. Wirtschafts-, bzw. Umweltministerium) um eine außerordentliche Musterprojektförderung für dieses „Leuchtturmprojekt des Klimaschutzes“ zu erhalten

Zusätzliche Anmerkungen: Wie vom Fachplaner bestätigt, können von mir im Originalantrag erwähnten Zuschüsse von Bundesseite für die Nutzung der Solarthermie (Bafa, KfW) genutzt werden. Darüber hinaus bietet das Bundesumweltministerium seit 18.06.08 ein neues Förderprogramm mit Zuschüssen von 25% bis zu max. 80% an. Gefördert werden hierbei sowohl Personal- als auch sächliche Kosten. Dieses Programm ist speziell für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude im Form von Beispiel gebenden Modellprojekt (Schulen, Kindergärten, Rathäuser usw.) vorgesehen. Es trifft somit exakt auf mein Ansinnen vom 12.06.08 zu, die Sanierung des LRA Kelheim zu einem vorbildlichen „Leuchtturmprojekt des Klimaschutzes“ zu machen:

Als Antragsberechtigte sind ausdrücklich Gemeinden und Gemeindeverbände ab ca. 10.000 Einwohner vorgesehen. Laut dem zuständigen Koordinator Dr. Monser vom Forschungszentrum Jülich (Koordinierungsstelle für das Programm) ist es vom Grundsatz her auch möglich, die energetische Sanierung des LRA Kelheim in das Förderprogramm aufzunehmen. Bei der Vergabe dieser Fördermittel werden wahrscheinlich die ersten Antragsteller das Rennen um die Fördermittel.

Antragserweiterung:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzbarkeit auch dieses (taufrischen) Förderprogramms zu prüfen, dem Kreisausschuss hierüber zu berichten, sowie zur Vermeidung eventueller zeitlicher Nachteile gegebenenfalls einen vorsorglichen Förderantrag zu stellen.

per e-mail

Peter-Michael Schmalz, Kreisrat,
Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt-,
Natur- und Verbraucherschutzfragen des Marktes Langquaid
ÖDP-Sprecher im Kreistag Kelheim

Anlagen:

- Energieeinsparverordnung 2009 (Beschluss der Bundesregierung vom 18.06.08)
- Förderrichtlinie des Bundesumweltministerium vom 18.06.08

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