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Pressemitteilung

Bürgerfreundlichkeit durch Zusammenfassung der Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete

Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Kreistag (Auszug)

Der Kreistag Kelheim faßt die verschiedenen Landschaftsschutzgebietsverordnungen (LSG-VOs) zu einem einzigen kurzen und übersichtlichen Verordnungstext zusammen. Angefügt an den Textteil wird eine Übersichtskarte. Begründung 1. Im Landkreis Kelheim wurden seit ca. 30 Jahren mehrere LSG-Vos durch den Kreistag eingerichtet. Für jedes Gebiet wurde eine gesonderte Verordnung mit unterschiedlichen Textinhalten geschaffen. 2. Die einheimische Bevölkerung, Touristen, Kommunen und die überwachenden staatlichen Organe (untere Naturschutzbehörde, verschiedenen Polizeidienststellen) müssen bzgl. Der Einhaltung der geltenden Vorschriften immer mehr Verordnungstexte einsehen bzw. dabei haben. Wie die langjährige Praxis gezeigt hat, gibt es genau aus diesem Grund immer wieder eigentlich vermeidbare Schwierigkeiten und Mißverständnisse. 3. Viele andere Landkreise, z.B. auch der Landkreis Regensburg, haben diesen unglücklichen und bürgerunfreundlichen Zustand bereits seit über 10 Jahren erkannt und abgestellt. Seit 1989 hat z.B. der Landkreis Regensburg alle LSG-VOs in einer einzigen VO mit gleichem Text zusammengefaßt und eine ergänzende Karte mit dem Geltungsbereich dieser Gesamt-LSG-VO dem 3-seitigen eigentlichen VO-Text angegliedert. In die Karte wurden zusätzlich die örtlichen Geltungsbereiche höherer Schutzkategorien (Naturschutzgebiete oder Naturdenkmäler) kartographisch dargestellt und auf gesondert geltende Rechtsvorschriften in diesen Bereichen verwiesen. 4. Vor Durchführung einer solchen Vereinfachung (z.B. in Landkreis Regensburg) geäußerte Bedenken, daß ja in jedem LSG andere Schutzgüter vorhanden wären und somit ein einheitlicher Verordnungstext nicht den unterschiedlichen fachlichen Ansprüchen gerecht werden könne, erwiesen sich als nicht haltbar. Tatsache ist, daß Landschaftsschutzgebiete nur die geringste staatliche Schutzstufe nach dem Naturschutzrecht darstellen und deshalb dieser Minimalschutz ohne weiteres auf alle LSGs übertragen werden kann.

Ergebnis: Der Umweltausschuß lehnt am 24.09.98 die ÖDP-Anträge auf Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit und Transparenz ab, und erklärt lediglich die Bereitschaft, einzelnen Bürgern auf Wunsch einen Sonderdruck der bestehenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen zu überlassen.

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