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Pressemitteilung

Änderungsanträge Bebauungsplan Hafen Kelheim-Saal

Initiative von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Hafenzweckverband

Hiermit stelle ich folgende Anträge in Sachen aktueller Bebauungsplanerstellung für den Hafen Kelheim-Saal

1. Erstellung von Fotomontagen des geplanten Hafensilos in der Ausführungs-Höhen 40 und 50 Meter aus der Sicht von Fußgängern bzw. Radfahrern/Autofahrern. Die Beobachtungsstandorte sollen mindestens auf der B 16 (Höhe Ausfahrt Kelheim), auf der B 16 von Regensburg her kommend vor der Ausfahrt zum Hafen, auf der Brücke beim Sportboothafen Rammelmayr, auf der Straße auf dem Gries, im östlichen Bereich der Ortschaft Kelheimwinzer, an der Schleuse Gronsdorf und auf der Befreiungshalle liegen.

Begründung: Entgegen dem Beschluss vom 25.05.07 wurde bisher noch keine Fotomontage in Höhe von 50 Metern vorgelegt.

2. Begrenzung des geplanten Hochsilos auf max. 40 Meter Höhe und damit Berücksichtigung der massiven Bedenken des Landesamtes für Denkmalpflege bzgl. einer Wandhöhe von 60 m.

Begründung: Den Ausführungen des Landesamtes für Denkmalpflege zum gegenständlichen Verfahren und den Bedenken der Regierung von Niederbayern (SG 34, e-mail vom 21.09.07) schließe ich mich vollinhaltlich an und mache diese zum Bestandteil meiner Bedenken und Anträge.

3. Berücksichtigung der öffentlichen Äußerung von Frau Ulrike Osterhuber (geschäftsführende Vertreterin des Investors Fa. Osterhuber) am Rande der Infoveranstaltung zum Bebauungsplan am 26.07.2007, dass man "ebenso 2 Silos mit je 40 Metern Höhe", statt einem solchen mit 83 oder 68 Metern bauen könne.

Anmerkung: Höhere private Baukosten für einen Investor im Falle von zwei Silos mit je 40 m Höhe im Vergleich zu einem einzigen solchen mit 60 m Höhe sind im vorliegenden Fall eindeutig nachrangig gegenüber den öffentlichen Belangen des Landschafts- (massive Landschaftsbildbeeinträchtigung) und des Lärmschutzes (höherer Turm mit höherer Lärmquelle bedeutet stärkere Schallausbreitung).

Abgesehen davon würde die Fa. Osterhuber bei zwei Silos mit je 40 m Wandhöhe eine Nutzhöhe von 2 x ca. 35 m, also insgesamt ca. 70 m erreichen, im Gegensatz zu nur ca. 55 m bei einem Silo mit 60 m Wandhöhe. Mit den höheren Baukosten würde somit auch ein höherer Nutzen für den Investor einher gehen und damit die wirtschaftlichen Einschränkungen für ihn durch die Reduzierung der Wandhöhe erheblich reduzieren.

Im Hafen Regensburg wurde bei der Fa. Deuka (landwirtschaftliches Groß- und Einzelhandelsunternehmen) vor ca. einem Jahr eine neue Abfüllanlage mit laut Firmenangaben 33 Meter Wandhöhe in Betrieb genommen (= Fahrstraße 3 mit 12 Mischtrichtern in der obersten Etage). Daneben wurden 2 Rundsilos als Lagerdepots mit je unter 30 m Höhe installiert. Dieses Beispiel zeigt, dass branchenverwandte Unternehmen zur Fa. Osterhuber auch in der heutigen Zeit nicht auf Bauhöhen von 60 oder 83 Metern zwangsweise angewiesen sind.

4. Es wird um Erläuterung gebeten, warum Sie, Herr Faltermeier, als Vorsitzender in der Sitzung des Hafenzweckverbandes im September 2006 erklärten, dass das Hafensilo "83 Meter hoch sein muss, niedriger ginge es nicht". Ebenso wird um Erläuterung gebeten, warum sie dann am 25.05.07 "offiziell" erklärten, dass das Silo nun 68 Meter hoch sein muss, und es wiederum nicht niedriger ginge. Vor diesem Hintergrund erscheinen Überlegungen doch sehr nachvollziehbar, die davon ausgehen, dass auch die 60 m kein unüberwindbares Muss an Mindest-Höhe darstellen.

5. Erstellung einer Projektion seitens des Hafenzweckverbandes, wie sich die künftig steigenden Verkehrsbelastungen auf der Straße auf das Straßennetz in der Nachbarschaft (insbesondere Saal und Affecking) auswirken werden.

6. Das Baufenster für ein Hafensilo ist von jetzt ca. 150 Meter auf den eigentlichen Standort des Hafensilos zu reduzieren. Sollte die Fa. Osterhuber beantragen, statt einem Hochsilo mit 60 Metern Wandhöhe, zwei mit je 40 Metern bauen zu wollen, dann ist das Baufenster auf diese beiden tatsächlich beantragen Standorte mit einer max. Wandhöhe von 40 Metern zu begrenzen.

Begründung: Mit der jetzigen Gestaltung des Baufensters ist durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Hafenzweckverbandes die Erteilung von isolierten Befreiungen von den textlichen Festssetzungen des Bebauungsplanes möglich. Im Extremfall bedeutet dies per einfachem Beschluss sechs neue Silos mit je 60 Metern Höhe.

Dass meine Bedenken in Sachen weiterer Silos nicht grundlos sind, belegt die Äußerung ihres Vaters und Zweckverbandskollegen Rudolf Faltermeier im öffentlichen Teil der "83-Meter-Sitzung" des Hafenzweckverbandes im September 2006 , als er zu mir sagte, dass er nicht verstehe, warum ich mich über dieses "eine" geplante 83-m-Silo aufrege, wo "wir" doch mehr Silos wollen.

Gerade vor dem Hintergrund, dass in der letzten Kreisausschusssitzung des Kreistages Kelheim (29.10.07) die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für den Landkreis Kelheim mit seinen zentralen Orten Befreiungshalle und Weltenburger Enge hervorgehoben wurde, erscheint es mir als sehr bedenklich, wenn im worst case mit max. 6 Silotürmen von je 60 Metern Höhe in einem vereinfachten Verfahren eine neue "Abschreckungs-Skyline" für potentielle (insbesondere auf der B 16 mit dem Pkw vorbeifahrende oder auch Rad-) Touristen vom Kelheimer Tal geschaffen würde. Ganz zu schweigen von dem "1-6-Silo-Ausblick", den insbesondere die Bürger von Kelheimwinzer oder von Saal dann tagtäglich haben würden.

7. Im Bebauungsplan ist aufzunehmen, dass auf dem Dach des Silos keine weiteren Aufbauten (Mobilfunksendeanlagen u.ä.) zulässig sind.

Mit freundlichen Grüßen
Peter-Michael Schmalz

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